Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

1. Juli 2024

TED·425624-2026

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Anckelmannsplatz in Hamburg

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DB InfraGO AG schreibt die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) am Anckelmannsplatz in Hamburg aus. Es handelt sich um ein Infrastrukturprojekt zur Instandsetzung bzw. Erneuerung der Brückenbauwerke an den Strecken 6100 und 1244. Der Auftrag umfasst bauliche Maßnahmen im Bereich der Bahninfrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753

VergabeHero-Einschätzung

Die DB InfraGO AG, eine Tochter der Deutschen Bahn, plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung am Anckelmannsplatz in Hamburg. Bei diesem Projekt werden die Brückenbauwerke an zwei verschiedenen Bahnstrecken technisch erneuert, um den sicheren Bahnbetrieb langfristig zu gewährleisten. Da es sich um ein komplexes Bauvorhaben im Bereich der kritischen Infrastruktur handelt, sind spezialisierte Kenntnisse im Brückenbau und im Bahnbau erforderlich. Die Maßnahme ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben, das alle notwendigen Bauleistungen für diesen Standort umfasst.

BauleistungenVerkehrÖffentliche VerwaltungEisenbahnbauBrueckenbauInfrastrukturOeffentliche AuftraggeberBauleistungen
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753

Erneuerung EÜ Anckelmannsplatz HH Str. 6100, km 284,925 + Str. 1244 km 1,753

CPV 45221119
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juli 2024
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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