Erneuerung des Kommunikationsmanagement-Systems für die Feuerwehr-Leitstelle Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt die Erneuerung des Kommunikationsmanagement-Systems (KMS) für ihre Feuerwehr-Leitstelle aus. Ziel ist die Implementierung einer modernen, hochverfügbaren und skalierbaren Lösung zur Abwicklung von Notrufen, Krankentransporten und Digitalfunk. Das Projekt umfasst die technische Ablösung des Altsystems durch ein zukunftsfähiges IP-basiertes System.
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Erneuerung des Kommunikationsmanagement-Systems in der Feuerwehr-Leitstelle
Die Feuerwehr Düsseldorf modernisiert ihre Leitstellentechnik und sucht einen Anbieter für ein neues Kommunikationsmanagement-System. Dieses System ist das Herzstück der Notrufannahme und koordiniert unter anderem den Notruf 112, Krankentransporte sowie die Funkkommunikation über IP-Netzwerke. Da es sich um eine kritische Infrastruktur handelt, sind hohe Anforderungen an die Ausfallsicherheit und Skalierbarkeit der Software gestellt. Das Projekt ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und wird nach einem Qualitäts-Preis-Verhältnis von 60 zu 40 vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Ausschlussgründen (§ 123, § 124)
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach AEntG, AufenthG, MiLoG und SchwarzArbG
- Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit für hochverfügbare IT-Systeme
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
1 LotMit diesem Vorgang vergibt die Feuerwehr Düsseldorf die vollständige Erneuerung des Kommunikationsmanagementsystems - im Folgenden "KMS" genannt. Dieses soll durch ein modernes, hochverfügbares sowie skalierbares System ersetzt werden. Die Maßnahme dient der Implementierung neuer technologischer Möglichkeiten, um u.a. folgende Sprach-Leistungsmerkmale bestmöglich zu erschließen: • Notruf 112 • Krankentransport 19222 • Sonstige Telefonieverbindungen • Digitalfunk via IP und Funk Weitere Informationen, siehe "Anlage 1 LB KMS ENTWURF"
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Qualität
- price40%
Preis
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung