Erneuerung der Mittelspannungs-Seekabel zu den ostfriesischen Inseln

Status
Offen
Angebotsfrist
31.12.2040, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
EWE NETZ GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
Bekanntmachungsnummer
368939-2026
Verfahrensnummer
1a7540bf-9979-4662-a16e-fbf2f40638be
CPV-Codes
31321400 · Seekabel; 31321500 · Tiefseekabel; 45100000 · Baureifmachung; 45111000 · Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung; 45112000 · Aushub- und Erdbewegungsarbeiten; 45221250 · Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen; 45231000 · Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen; 45231400 · Bauarbeiten für Starkstromleitungen; 45231600 · Bauarbeiten für Übertragungsnetz; 45255500 · Bohrungs- und Explorationsarbeiten; 45314300 · Kabelinfrastruktur; 71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen; 71351000 · Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten; 71351200 · Geologische und geophysikalische Beratung; 71351500 · Bodenuntersuchungen; 71351710 · Geophysikalische Untersuchungen; 76300000 · Bohrungen; 90523100 · Beseitigung von Waffen und MunitionMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die EWE NETZ GmbH aus Oldenburg richtet für die Erneuerung beziehungsweise Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel zu den ostfriesischen Inseln ein Qualifizierungssystem ein. Gesucht werden geeignete Unternehmen für Horizontalspülbohrungen (HDD), Kabelverlegung und Kabelzug, die Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen sowie Baugrunduntersuchungen. Die Leistungen können einzeln oder gebündelt für Wangerooge, Spiekeroog, Langeoog, Baltrum, Norderney, Juist und Borkum ausgeschrieben werden und sollen voraussichtlich von Mitte 2027 bis Mitte 2036 erbracht werden; dieser Zeitraum ist unverbindlich.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Projektes zur Erneuerung der Seekabel zu den ostfriesischen Inseln ("InselPuls") richtet der Auftraggeber dieses Qualifizierungssystem ein, um geeignete Unternehmen für die nachfolgenden Leistungsbereiche zu qualifizieren: 1.) Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), 2.) Kabelverlegung und Kabelzug, 3.) Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen, 4.) Baugrunduntersuchungen. Der Auftragsgeber plant, die o.g. Leistungsbereiche einzeln oder gebündelt auf Basis des Qualifizierungssystems auszuschreiben. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen je Insel oder unter Zusammenfassung mehrerer der nachfolgend genannten Inseln auszuschreiben. - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Sämtliche Leistungen werden voraussichtlich im Zeitraum von Mitte 2027 bis Mitte 2036 erbracht. Diese Zeitangaben sind jedoch unverbindlich und können sich ändern.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · HDD - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD)

    Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

  • LOT-0002 · Kabelverlegung und Kabelzug

    Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

  • LOT-0003 · Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen

    Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

  • LOT-0004 · Baugrunderkundung

    Die EWE NETZ GmbH betreibt die Mittelspannungsseekabel zu den "Ostfriesischen Inseln". Aufgrund von Alter, Zustand und Anforderung ist eine Erneuerung bzw. Verstärkung der Mittelspannungs-Seekabel erforderlich. Die derzeit bestehenden Seekabelverbindungen zwischen dem Festland und den Ostfriesischen Inseln sind wiederholt und zunehmend von Störungen betroffen, die nahezu ausschließlich auf äußere Einwirkungen zurückzuführen sind. Begründet ist die fehlende Betriebssicherheit einerseits in der Kabelverlegetechnik, die bei der Errichtung der Kabelanlage zunächst auf dem Wattboden verlegt und anschließend eingegraben bzw. eingespült wurden. Andererseits liegen diese Kabel in einer Trasse, in der es zum einen viele Übergänge zwischen trockenfallendem und nicht trockenfallendem Watt gibt und zum anderen sich diese Verhältnisse aufgrund stärkerer Wattveränderungen mehr als in anderen Bereichen verändern. Durch diese Effekte werden die Seekabel immer wieder freigelegt und durch Schiffsschrauben, Schleppnetze und Anker beschädigt. Durch die zunehmenden Ausfälle der Kabel aufgrund der externen Beschädigungen, ist die notwendige technische Sicherheit für die Versorgung der Inseln nicht mehr gegeben. Um auch dauerhaft für die kommenden Jahrzehnte eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen, ist auch der steigende Bedarf an elektrischer Energie auf den Ostfriesischen Inseln relevant. Dies führt nach ersten Erkenntnissen dazu, dass die bestehenden Seekabel zum Teil den zukünftigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aufgrund der vorgenannten Sachverhalte hat sich die EWE NETZ GmbH entschieden, in einem Programm die Stromversorgung aller Ostfriesischen Inseln in den kommenden zehn Jahren zu erneuern. Dazu werden neue Mittelspannungs-Seekabel vom Festland durch das Watt zu den Inseln verlegt und in bestehende Infrastruktur eingebunden. Da sich das Vorhaben im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und in angrenzenden Natura 2000 Schutzgebieten befindet, sind entsprechende Verlegemethoden und ein sensibler Umgang mit den besonders geschützten Biosphären erforderlich. Daher sind Baumaßnahmen nur sehr eingeschränkt zulässig und können in der Regel nur in der Zeit von Mitte Juli bis Ende September durchgeführt werden. Zusätzlich werden besondere Genehmigungsauflagen zu den Themen Umweltverträglichkeit, Emissionsschutz- und Immissionsschutz erwartet. Auf Basis des Qualifizierungssystems möchte der Auftraggeber die folgenden Leistungen im Rahmen des beschriebenen Projektes "InselPuls" beschaffen: - Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, HDD), (inkl. Kabelschutzrohr), - Kabelverlegung und Kabeleinzug (Firstend and Backend-Pulling), - Sondierung und Beseitigung von Kampfmitteln und Hindernissen und - Baugrunduntersuchungen Die Ausschreibungen erfolgen grds. in Losen je anzuschließende Insel. Der Auftraggeber behält sich jedoch Änderungen von diesem Grundsatz vor (z.B. Zusammenfassung von Leistungsbereichen und/ oder Inseln). Im Folgenden werden die Inseln aufgezählt. Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung und auch keinen zeitlichen Ablauf dar: - Wangerooge - Spiekeroog - Langeoog - Baltrum - Norderney - Juist - Borkum Zu den geforderten HDD-Bohrungen gehört neben der Ausführung der Bohrung die Lieferung und der Einzug von Kabelschutzrohren mit einer Dimension von ca. 300 mm. Die Bohrlängen werden je nach Insel in etwa zwischen 100 m und 1.000 m liegen. In Einzelfällen können die Längen bis 1.800 m betragen. Zur Kabelverlegung gehört der Transport des zu verlegenden Seekabels vom Herstellungsort bis zur Verlegestelle. Die zu verlegenden Seekabel werden jeweils in passender Länge gefertigt und liegen in der Regel zwischen 5 und 10 km. Die größte Länge, mit ca. 25 km, ist für die Verlegung zur Insel Borkum zu erwarten. Die Kabelgewichte betragen in der Regel somit bis zu 180 t. Im Falle von Borkum beträgt das Gesamtgewicht ca. 470 t. Das Firstend and Backend-Pulling beinhaltet den Einzug in Schutzrohre und die Verlegung des Seekabels bis zu den definierten Übergängen zur bestehenden Infrastruktur.

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen. Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat. Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Im Rahmen des Qualifizierungssystem wird der Auftraggeber fehlende Unterlagen unter Einhaltung der Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) nachfordern. Im Rahmen von späteren Vergabeverfahren auf Basis des Qualifizierungssystems gilt: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind ausgeschlossen. Dies gilt lediglich nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Verstöße gegen §§ 123, 124 GWB i. V. m. WRegG, Verstöße gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Straftaten nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) bestehen. Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), Straftat nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), Straftat nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Straftat nach §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn in Bezug auf das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre ein rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße belegt worden ist (Ausschlussgrund gemäß § 22 LkSG). Wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Wenn das Unternehmen die berufliche Tätigkeit eingestellt hat. Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Im Rahmen des Qualifizierungssystem wird der Auftraggeber fehlende Unterlagen unter Einhaltung der Bestimmungen der Sektorenverordnung (SektVO) nachfordern. Im Rahmen von späteren Vergabeverfahren auf Basis des Qualifizierungssystems gilt: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sind ausgeschlossen. Dies gilt lediglich nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 29.05.2026Berichtigung 15.1.9 Eignungskriterien (Baugrunderkundung) Die losbezogenen Eignungskriterien/ Bedingungen für das Los 4 "Baugrunderkundung" wurden ergänzt. Diese werden nachfolgend beschrieben: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) ist vom Bewerber einzureichen. Die Bescheinigung in Steuersachen bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) ist vom Bewerber einzureichen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung (nicht älter als 13 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags) ist vom Bewerber einzureichen. Der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Mindestdeckungssummen (mindestens 3 Mio. EUR je Versicherungsfall Deckungssumme (in Euro) ) ist vom Bewerber einzureichen. Der EWE- Lieferantenkodex (s. Teilnahmeunterlagen) ist ausgefüllt und unterschrieben vom Bewerber einzureichen. Referenzanforderungen für den Leistungsbereich "Baugrunderkundung" - Erfahrungen in Schutzgebieten: Gefordert ist ein Erfahrungsnachweis des Bewerbers durch die Benennung von mindestens einer Referenz zu einem Projekt in Schutzgebieten oder vergleichbar sensiblen Habitaten (Natura 2000, Nationalpark, Wasserschutzgebiete, FFH, Küstenschutzbereiche) in den letzten fünf Jahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags, welche mit dem vorliegenden Projektgegenstand vergleichbar ist. Es können mehr als die geforderte Mindestanzahl an Referenzen angegeben werden Für den Nachweis ist der Vordruck "Referenzen" (Anlage 3 d) zu verwenden und es sind alle in diesem Vordruck abgefragten Angaben zu machen. Grundlage für die Bewertung der Referenzen sind ausschließlich die Angaben des ausgefüllten Vordrucks. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt. Der Vordruck ist nach Bedarf zu kopieren und mehrfach einzusetzen. Macht der Bewerber keine Angaben zu einem oder mehreren der im Vordruck abgefragten Punkte, hat er keinen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Referenz im Rahmen der Zulassungsprüfung. Der Nachweis über ein bestehendes, praktiziertes und zuverlässiges Arbeitssicherheitskonzept ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis ist mit Hilfe von objektiven Belegen, Zertifikaten, Erklärungen, Prozess-/Organisationsbeschreibungen und/ oder Konzepten zu erbringen. Die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) im betreffenden Leistungsbereich sind vom Bewerber anzugeben. Die Anlage 3d (Vordruck B) in den Teilnahmeunterlagen ist auszufüllen. Die Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (in Euro, netto) sind vom Bewerber anzugeben. Die Anlage 3d (Vordruck B) in den Teilnahmeunterlagen ist auszufüllen. 8 Organisationen 8.1 ORG-0001 Die E-Mailadresse des Auftraggebers wurde korrigiert: Die E-Mail-Adresse lautet info@ewe-netz.de 2.1.1 Zweck - Zusätzliche Klassifizierungscodes Die folgenden CPV-Codes wurden losübergreifend unter "Auftragsgegenstand" ergänzt: 31321400-6, 31321500-7
Vergleichbare Verfahren209vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag108 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 21 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Umweltfachliche Begleitung für die Neuverkabelung auf ostfriesischen InselnEWE Netz GmbHOldenburg, Deutschland02.06.2026 -
Bau von zwei Microtunneln fuer Hochspannungs-Gleichstrom-Uebertragungskabel in Vierow50Hertz Transmission GmbHBerlin, Deutschland19.09.2025 -
Rahmenvertrag für geotechnische Untersuchungen von Exportkabeltrassen in Nord- und Ostsee50Hertz Transmission GmbHBerlin, Deutschland15.12.2025140 Mio. €
Installation von SMART-Joint-Reparaturverbindungen an Offshore-WechselstromkabelnTenneT Offshore GmbHBayreuth, Deutschland27.10.20251 €
Kampfmittelerkundung und -räumung am Industriepark WerderlandTenneT TSO GmbHBayreuth, Deutschland02.12.20250 €
Fachbauleitung für die Watt- und Nearshore-Kabelverlegung bei 2GW-ProjektenTenneT TSO GmbHBayreuth, Deutschland11.01.20261 €
Maritime Prüf- und Überwachungsleistungen für Offshore-Windenergieprojekte50Hertz Transmission GmbHBerlin, Deutschland07.11.202511,7 Mio. €
Rahmenverträge für Felsverlegung und Steinschüttung in der NordseeTenneT Offshore GmbHBayreuth, Deutschland19.12.202524 Mio. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
AEActemium Energy Solutions GmbHBremen2025.08.20261 €steigend
SSSTP solutions GmbHTheley2003.08.20268,2 Mio. €stabil
QGQuathamer GmbHBad Zwischenahn2003.03.2025 - fallend
EKEGGERS Kampfmittelbergung GmbHHamburg1001.09.202690 Tsd. €steigend
ELElektro-Enger - 1031.08.2026 - steigend
TUTief- und Rohrleitungsbau Wilhelm Wähler GmbH& Co. KGWurster Nordeeküste1027.08.2026 - steigend
RDRED Drilling & Services GmbHGampern1025.08.2026 - steigend
FNFugro Netherlands Marine B.V.Nootdorp1024.08.20261 €steigend
KGKGC Geothermie Consulting GmbHGeilenkirchen1021.08.2026333 Tsd. €steigend
LGLang&Lang GmbHErlangen1019.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Niedersachsen (39) · Schleswig-Holstein (26) · Hamburg (19) · Nordrhein-Westfalen (17) · Berlin (14) · Bayern (11)
TTTenneT TSO GmbHBayreuth2123.07.2026
ENEWE Netz GmbHOldenburg1713.08.2026
DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main1505.08.2026
5T50Hertz Transmission GmbHBerlin1421.07.2026
TOTenneT Offshore GmbHBayreuth1105.08.2026
HEHamburger Energienetze GmbHHamburg518.08.2026
5O50Hertz Offshore GmbHBerlin328.08.2026
HEHamburger Energiewerke GmbHHamburg328.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen
  • Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik bei Sanierung und Umbau im BestandAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär und KälteAuftragnehmer nicht veröffentlichtFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, Deutschland
    04.06.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von SchulenUlpts Architekten GmbH +1 weitereStadt PapenburgPapenburg, Deutschland
    1,3 Mio. €
    28.01.2025noch 16 Monate28.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für normgerechte Produktsicherheitsprüfungen und technische Bewertungencetecom advanced GmbH +1 weitereBundesnetzagenturMainz, Deutschland
    359 Tsd. €
    10.12.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bau eines passiven FTTB/H-Glasfasernetzes im Landkreis FrieslandSPIE Infratech GmbHBreitbandfördergesellschaft Friesland mbHJever, Deutschland
    9,5 Mio. €
    13.05.2026noch 20 Monate13.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Projektsteuerung für die Modernisierung von AutobahnbrückenDrees & Sommer SE +2 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL NordwestHannover, Deutschland
    14.07.2026noch 22 Monate14.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

EWE NETZ GmbH

Aktiv seit 2024 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2024Spitze KW 10 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
26.05.2026Erneuerung der Mittelspannungs-Seekabel zu den ostfriesischen InselnOffen - -
08.03.2024Betrieb mehrerer Lagerstandorte mit Warenannahme, Kommissionierung und VersandOffen - -

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