Qualifizierungssystem für die Lieferung von Seekabeln für Inselanbindungen

Status
Offen
Angebotsfrist
30.05.2036, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
EWE Netz GmbH
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Seekabel (31321400)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
371305-2026
Verfahrensnummer
09d633e4-b591-41f3-be93-cdabf058747f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die EWE Netz GmbH schreibt ein Qualifizierungssystem für die Beschaffung von Seekabeln aus, die zur Versorgung von sieben Inseln im deutschen Wattenmeer benötigt werden. Das System ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren ausgelegt. Es dient der Vorauswahl geeigneter Lieferanten für zukünftige Einzelaufträge.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Bei diesem Qualifizierungssystem wird der Bedarf des AG an Seekabeln für 7 Inseln im deutschen Wattenmeer formuliert (siehe Fragebogen).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Qualifizierungssystem für Seekabel

    Bei diesem Qualifizierungssystem wird der Bedarf des AG an Seekabeln für 7 Inseln im deutschen Wattenmeer formuliert (siehe Fragebogen).

Anforderungen an deinen Betrieb

Es können Unterlagen nachgereicht werden

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es können Unterlagen nachgereicht werden

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.