Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Eurovia Bau GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·465702-2026

Erneuerung der Fahrbahndecke der B 35 bei Bruchsal

Baden-Württemberg
Karlsruhe, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauInfrastrukturOeffentliche AuftraegeBauleistungenVerkehrswegebau
Auftragswert
~€5.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Regierungspräsidium Karlsruhe schreibt die Sanierung der Fahrbahndecke der Bundesstraße B 35 im Bereich Bruchsal aus. Der Auftrag umfasst eine Strecke von etwa 8 Kilometern inklusive der Anschlussstelle zur Autobahn A5. Es handelt sich um ein Hauptlos für Straßenbauarbeiten.

Vollständige Beschreibung anzeigen

B 35, FDE Bruchsal - Hauptlos Straßenbau

VergabeHero-Einschätzung

Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant die grundlegende Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Bundesstraße B 35 bei Bruchsal. Die Baumaßnahme erstreckt sich über eine Länge von rund 8 Kilometern und schließt die wichtige Anschlussstelle zur Autobahn A5 mit ein. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, liegt der Fokus bei der Auswahl des Auftragnehmers ausschließlich auf dem wirtschaftlichsten Angebot. Das Projekt ist als Hauptlos für Straßenbauarbeiten ausgeschrieben und richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich der Verkehrswegebauinfrastruktur.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000B 35, FDE Bruchsal - Hauptlos Straßenbau

Ausschreibung für die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der B 35 bei Bruchsal auf einer Länge von ca. 8 km. Die Sanierung umfasst neben der Bundesstraße auch die Anschlussstelle Bruchsal der BAB A5.

CPV 45233141, 45231300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Eurovia Bau GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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