Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hanfbach

Was wird ausgeschrieben
Die DB InfraGO AG schreibt den Teilabbruch und Neubau der Eisenbahnüberführung Hanfbach aus. Das Projekt umfasst die Errichtung einer zweigleisigen Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion mit Tiefgründung mittels Bohrpfählen. Die Arbeiten finden im Bestand statt, wobei die lichte Weite des Bauwerks beibehalten wird.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vorgesehen ist ein Teilabbruch des Bestandsbauwerks bis zum bauzeitlichen Grundwasserpegel. Die Natursteinwiderlager des Bestandsbauwerkes werden bis zur Abbruchkante bei einer Höhe von ca. 65,20 m ü. NHN abgetragen. Auf einer geeignet dicken Sauberkeitsschicht zum Ausgleich der Unebenheiten wird die neue zweigleisige Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion errichtet, wobei die lichte Weite des Bestandes beibehalten wird. Die Halbrahmenkonstruktion wird auf Bohrpfählen tief gegründet, die durch die Bestandswiderlager gebohrt werden. Die Bestandswiderlager haben im Endzustand rechnerisch keine tragende Funktion für die Aufnahme der Bauwerkslasten, sie dienen lediglich als Ausfachung. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich somit in seiner Lage und seinen lichten Maßen nicht ändern.
Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Hanfbach. Dabei wird das bestehende Bauwerk teilweise bis zum Grundwasserpegel abgebrochen und durch eine neue Konstruktion aus Stahlbeton ersetzt, die auf Bohrpfählen tief gegründet wird. Die alten Natursteinwiderlager bleiben als Ausfachung erhalten, tragen aber keine Lasten mehr. Da es sich um ein komplexes Ingenieurbauwerk im Bahnbereich handelt, ist mit hohen Anforderungen an die technische Ausführung und Sicherheit zu rechnen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignungsnachweis gemäß § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Beachtung der Sektorenverordnung § 51 Abs. 2 SektVO
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotVorgesehen ist ein Teilabbruch des Bestandsbauwerks bis zum bauzeitlichen Grundwasserpegel. Die Natursteinwiderlager des Bestandsbauwerkes werden bis zur Abbruchkante bei einer Höhe von ca. 65,20 m ü. NHN abgetragen. Auf einer geeignet dicken Sauberkeitsschicht zum Ausgleich der Unebenheiten wird die neue zweigleisige Stahlbetonhalbrahmenkonstruktion errichtet, wobei die lichte Weite des Bestandes beibehalten wird. Die Halbrahmenkonstruktion wird auf Bohrpfählen tief gegründet, die durch die Bestandswiderlager gebohrt werden. Die Bestandswiderlager haben im Endzustand rechnerisch keine tragende Funktion für die Aufnahme der Bauwerkslasten, sie dienen lediglich als Ausfachung. Das zukünftige Brückenbauwerk wird sich somit in seiner Lage und seinen lichten Maßen nicht ändern.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 23. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung