Neugestaltung der Freianlagen für den Ersatzneubau der Erich Kästner Schule
Was wird ausgeschrieben
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg schreibt die landschaftsbauliche Neugestaltung der Außenanlagen für den Ersatzneubau der Erich Kästner Schule aus. Der Leistungsumfang umfasst Erdarbeiten, die Herstellung von befestigten Flächen, die Errichtung von Behindertenparkplätzen sowie die Montage von Spielgeräten und Außenmobiliar. Das Projekt erfordert zudem den Rückbau bestehender Baustraßen und die Entsorgung von Altmaterialien.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Außenanlagen des Schulhofes um den Neubau werden neu hergestellt. Eine FW-Zufahrt auf den Schulhof wird von der Paul-Natorp-Straße an der nördlichen Grundstückgrenze realisiert. Die Herstellung der Freiflächen um den Neubau und Schulhoferweiterung, sowie die Errichtung von zwei Behinderten-Parkplätzen sind Gegenstand dieser Baumaßnahme. Die Schule wird von der Paul-Natorp-Straße her erschlossen. Ein Teil des Schulhofs wird aktuell von der Grundschule weiterhin als Schulhof genutzt. Auszüge der Planungsunterlagen (Lageplan, Schnitte) etc. sind dem Leistungsverzeichnis mit Baubeschreibung beigefügt und bei der Kalkulation zu beachten. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der Hangstraße her. Zur Baufeldfreimachung sind Baustraßen zurück zubauen, vorhandene Asphalt- und Betonpflasterflächen aufzunehmen und zu entsorgen. Das Material ist aufgrund von Nutzung als Baustraße und Verschmutzung nicht für die Wiederverwendung als Frostschutzschicht geeignet. Erdlager des AG sollen aufgenommen und entsorgt werden. Im Baufeld liegen bereits Entwässerungskanäle und Versorgungsleerrohre, die besonders zu beachten sind. Die befahrbaren befestigen Flächen werden mit Betonpflaster hergestellt, die Einfassung erfolgt mit Betonbordsteinen und Läuferzeilen. Traufstreifen werden aus Betonplatten hergestellt. Auf dem Schulhof werden Spielgeräte, Geräteschuppen, Holzpodeste, Betonsitzblöcke und Sitzstufen, sowie Abfalleimer eingebaut.
Die Stadt Marburg beauftragt die Neugestaltung der Außenanlagen rund um den Neubau der Erich Kästner Schule. Die Arbeiten umfassen den Bau von Schulhofflächen, Zufahrten für die Feuerwehr, Behindertenparkplätzen sowie die Installation von Spielgeräten und Sitzgelegenheiten. Da das Gelände teilweise noch genutzt wird und bereits Leitungen verlegt sind, ist bei den Erdarbeiten besondere Vorsicht geboten. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen aus dem Garten- und Landschaftsbau oder Tiefbau, die Erfahrung mit der Gestaltung öffentlicher Schulhöfe haben.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs.1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Fakultative Ausschlussgründe sind in erster Linie die in § 124 Abs.1 Nr. 1 bis 9 GWB aufgeführten Tatbestände. Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Außenanlagen des Schulhofes um den Neubau werden neu hergestellt. Eine FW-Zufahrt auf den Schulhof wird von der Paul-Natorp-Straße an der nördlichen Grundstückgrenze realisiert. Die Herstellung der Freiflächen um den Neubau und Schulhoferweiterung, sowie die Errichtung von zwei Behinderten-Parkplätzen sind Gegenstand dieser Baumaßnahme. Die Schule wird von der Paul-Natorp-Straße her erschlossen. Ein Teil des Schulhofs wird aktuell von der Grundschule weiterhin als Schulhof genutzt. Auszüge der Planungsunterlagen (Lageplan, Schnitte) etc. sind dem Leistungsverzeichnis mit Baubeschreibung beigefügt und bei der Kalkulation zu beachten. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt von der Hangstraße her. Zur Baufeldfreimachung sind Baustraßen zurück zubauen, vorhandene Asphalt- und Betonpflasterflächen aufzunehmen und zu entsorgen. Das Material ist aufgrund von Nutzung als Baustraße und Verschmutzung nicht für die Wiederverwendung als Frostschutzschicht geeignet. Erdlager des AG sollen aufgenommen und entsorgt werden. Im Baufeld liegen bereits Entwässerungskanäle und Versorgungsleerrohre, die besonders zu beachten sind. Die befahrbaren befestigen Flächen werden mit Betonpflaster hergestellt, die Einfassung erfolgt mit Betonbordsteinen und Läuferzeilen. Traufstreifen werden aus Betonplatten hergestellt. Auf dem Schulhof werden Spielgeräte, Geräteschuppen, Holzpodeste, Betonsitzblöcke und Sitzstufen, sowie Abfalleimer eingebaut. Datum Ausführungsbeginn: 05.10.2026 Datum Ausführungsende: 02.12.2027 1) Fertigstellung Bauabschnitt 1 27.07.2027 2) Die gepflasterte Verbindung von der Nordzufahrt Paul-Natorp-Straße auf die bestehende Rampe zum Verwaltungsgebäude hoch im BA 1.3 muss während der Osterferien 2027 (22.03.27 – 02.04.27) erfolgen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
100 % Preis
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung