Erdarbeiten, terrassierte Böschungen und Strandbau sowie Leitungs- und Elektroarbeiten am Scheibe-See
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Hoyerswerda vergibt im Rahmen des Projekts „Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See“ das Los 3.2 für Erdarbeiten zur Gestaltung terrassierter Böschungen und eines Strandbereichs sowie für Leitungsbau und Elektroarbeiten. Das Vorhaben liegt im Freistaat Sachsen, ca. 4 km östlich von Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Die Submission endet am 05.06.2026. Das Projekt wird durch EU-Mittel gefördert.
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Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda, Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten
Die Stadt Hoyerswerda lässt das Westufer des Scheibe-Sees für den Tourismus entwickeln. Das ausgeschriebene Los 3.2 umfasst Erdarbeiten für terrassierte Böschungen und einen Strandbereich sowie Leitungsbau und Elektroinstallationen — also die grundlegende Infrastruktur für die touristische Nutzung des Seeufers. Es handelt sich um ein Bauleistungspaket im niedrigen einstelligen Millionenbereich, das durch EU-Mittel gefördert wird. Bieter müssen eine Erklärung zur Zuverlässigkeit vorlegen und nachweisen, dass sie ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Bei Bietergemeinschaften werden eine gesamtschuldnerische Haftung und ein bevollmächtigter Vertreter verlangt.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Erklärung zur Zuverlässigkeit (keine schwere Verfehlung)
- Nachweis der Erfüllung steuerlicher Pflichten
- Nachweis der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
- Gesamtschuldnerische Haftung bei Bietergemeinschaften
- Benennung eines bevollmächtigten Vertreters bei Bietergemeinschaften
- Eignung für Tiefbau- und Elektroarbeiten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.)Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotErholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/20-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 3.2 beinhaltet den Bau einer abgetreppten Böschung im Uferbereich des Scheibe-Sees mit Liegeterrassen, Treppenaufgängen und einer barrierefreien Rampe. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Herstellen von steilen, mit Geogittern bewehrten Böschungen; Herstellung einer Anspritzbegrünung; Herstellung einer barrierefreien Rampe; Herstellen von Treppenaufgängen; Herstellen von Pflasterflächen; Leitungsbau (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Kabelzugsysteme); Elektroversorgungsanlagen; Beleuchtungsanlagen HAUPTLEISTUNGEN: 33.000 m³ Bodenaushub; 6.200 m³ Auftrag als Böschung mit kunststoffbewehrter Erde; 12.100 m² Geogitter als Böschungsbewehrung; 63.600 t Verwertung von Boden; 490 m Edelstahlgeländer mit Handlauf-Beleuchtung; 424 St. Betonblockstufen; 1.090 m² Pflasterfläche; 420 m Abwasserleitung; 400 m Trinkwasserleitung; 385 m Gasleitung; 180 m 2x MS-Kabelsystem erdverlegt 3x1x150 mm²; 1.630 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 4x150 mm²; 1.660 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 5x10 mm²; 57 St. Leuchtmasten; 1 St. Trafostation
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis 100 %
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung