Statistische Erhebung und Analyse von FuE-Daten im deutschen Wirtschaftssektor
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur jährlichen Erhebung und Auswertung von Forschungs- und Entwicklungsdaten deutscher Unternehmen. Der Auftrag umfasst die Berichtszeiträume 2026 bis 2028 mit einer Verlängerungsoption bis 2030. Die erhobenen Daten dienen der gesetzlichen Meldepflicht an Eurostat sowie der nationalen und internationalen Forschungsberichterstattung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 sowie 2028 (und Verlängerungsoption zu den Berichtsjahren 2029 und 2030). Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten des Wirtschaftssektors zu FuE-Ausgaben und Personal an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Die Ergebnisse der Erhebung sind auch Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Der Bieter muss gewährleisten, dass die jährlichen Befragungen der FuE treibenden Unternehmen in Deutschland den Anforderungen der o.g. gesetzlichen Vorgaben genügen und die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die FuE-Erhebungen sowie die die methodischen Empfehlungen der OECD zur Erhebung und Interpretation von FuE-Daten berücksichtigen. Zudem muss er die Anschlussfähigkeit an die bisherigen FuE-Erhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftraggeber, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, benötigt externe Unterstützung für die jährliche Befragung deutscher Unternehmen zu ihren Ausgaben und Mitarbeitern im Bereich Forschung und Entwicklung. Die Erhebungen sollen die Berichtsjahre 2026 bis 2028 abdecken und können um zwei weitere Jahre verlängert werden. Die gesammelten Daten sind gesetzlich vorgeschrieben und fließen direkt in die Statistiken der Europäischen Union sowie in den deutschen Forschungsbericht ein. Der Bieter muss nachweisen, dass er die strengen methodischen Vorgaben von Eurostat und der OECD einhält und eine lückenlose Datenreihe über mehrere Jahre gewährleistet.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Einhaltung von EU-Verordnungen zur Unternehmensstatistik
- Methodische Expertise gemäß Eurostat- und OECD-Empfehlungen
- Sicherstellung der statistischen Kontinuität und Zeitreihenanalyse
- Ausgeprägtes Konzept zur Datenerhebung und -auswertung
- Nachweis der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
- Zuverlässigkeit und Ausschlussfreiheit nach VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand des Auftrags ist die Durchführung der FuE-Erhebungen zu den Berichtsjahren 2026, 2027 sowie 2028 (und Verlängerungsoption zu den Berichtsjahren 2029 und 2030). Gemäß „Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken“ sowie „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Einzelheiten nach der Verordnung (EU) 2019/2152 […]“ ist Deutschland verpflichtet, Daten des Wirtschaftssektors zu FuE-Ausgaben und Personal an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) zu liefern. Die Ergebnisse der Erhebung sind auch Bestandteil der Forschungsberichterstattung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) bzw. des Bundes (z. B. Bundesbericht Forschung und Innovation) und fließen auch in die Berichterstattung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein. Der Bieter muss gewährleisten, dass die jährlichen Befragungen der FuE treibenden Unternehmen in Deutschland den Anforderungen der o.g. gesetzlichen Vorgaben genügen und die methodischen Empfehlungen von Eurostat für die FuE-Erhebungen sowie die die methodischen Empfehlungen der OECD zur Erhebung und Interpretation von FuE-Daten berücksichtigen. Zudem muss er die Anschlussfähigkeit an die bisherigen FuE-Erhebungen in der Weise sicherzustellen, dass kein Bruch in der Statistik entsteht und vergleichende Statistiken zu vorangegangenen Jahren und Zeitreihenanalysen möglich sind. Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
- quality50%
K1. Qualität des Konzeptes zur Herangehensweise an die Datenerhebungen und -auswertungen (90 %); K2. Qualität des Konzeptes zur Arbeitsweise und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (10 %)
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung