Erfassung und Verwertung von Grüngut im Landkreis Tuttlingen
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Tuttlingen vergibt die Erfassung und Verwertung von Grüngut in 8 Losen. Die Lose 1–6 umfassen den Betrieb mobiler Annahmestellen (insgesamt ca. 48 Standorte) und den Transport des Grüngutes zu den Häckselplätzen. Die Lose 7–8 umfassen die Zerkleinerung an insgesamt 8 Häckselplätzen sowie Transport und Verwertung des Materials. Der Leistungszeitraum erstreckt sich von März bis November.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in acht Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001 - LOT-0008) aufgeführten Einzelleistungen.
Der Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg vergibt die Sammlung und Verwertung von Gartenabfällen (Grüngut) in 8 Lose aufgeteilt. Die Lose 1 bis 6 regeln den Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt etwa 48 Standorten im Kreisgebiet und den Transport des gesammelten Grüngutes zu den Zerkleinerungsplätzen. Die Lose 7 und 8 umfassen die Häckselung des Grüngutes an 8 Standorten sowie den Transport und die Verwertung (Kompostierung oder energetische Nutzung). Der Service läuft von März bis November, also 9 Monate im Jahr. Bewerber müssen keine besonderen Zertifikate nachweisen, müssen aber die Eignungskriterien nach VgV erfüllen und eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 GWB vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu § 123 Abs. 1 und 4 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Eignungsnachweis nach VgV
- Nachweis der fachlichen Eignung für Abfallentsorgung
- Nachweis der erforderlichen technischen Ausstattung für mobilen Sammelbetrieb
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Aufteilung in Lose
8 Lote- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. 16 Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Tuttlingen“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. zehn Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Immendingen-Geisingen“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. acht Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Spaichingen“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. vier Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Trossingen“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. fünf Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Heuberg“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Betrieb von mobilen Annahmestellen an insgesamt ca. fünf Standorten im Gebiet des Landkreises Tuttlingen (Region „Donau-Heuberg“) von März bis November. - Transport des Grüngutes zu den dem jeweiligen Los zugeordneten Häckselplätzen.
- Zerkleinerung des Grüngutes an vier Häckselplätzen (Kreisgebiet Nord). - Transport und Verwertung des an den Häckselplätzen zerkleinerten Grüngutes. - Kreisgebiet Nord: Wehingen, Aldingen, Trossingen, Königsheim.
- Zerkleinerung des Grüngutes an vier Häckselplätzen (Kreisgebiet Süd). - Transport und Verwertung des an den Häckselplätzen zerkleinerten Grüngutes. - Kresigebiet Süd: Tuttlingen, Geisingen, Mühlheim, Spaichingen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung