Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Landkreis Waldshut
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Waldshut schreibt die Erfassung und Verwertung von Alttextilien aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von rund 151 Containern sowie die Entsorgung von jährlich ca. 1.100 Tonnen Alttextilien. Die Laufzeit und der genaue Beginn sind im Rahmen des offenen Verfahrens zu berücksichtigen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Erfassung und Verwertung von Alttextilien im Landkreis Waldshut
Das Landratsamt Waldshut sucht einen Dienstleister für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien im gesamten Landkreis. Der Auftrag beinhaltet das Aufstellen und Leeren von etwa 151 Sammelcontainern, um jährlich rund 1.100 Tonnen Textilabfälle fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, erfolgt die Vergabe rein nach dem günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa steuerliche Pflichten und Insolvenzfreiheit, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Bestätigung zur Einhaltung oder Nichtanwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren oder Liquidation
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre /n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen. - Angabe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns Anwendung findet. Darüber hinaus bestätige/n ich/wir, dass ich/wir alle aus dem 2. Abschnitt des LkSG erwachsenen Sorgfaltspflichten einhalte/n. oder Ich/Wir bestätige/n, dass gem. § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für mich/uns keine Anwendung findet. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen.
Aufteilung in Lose
1 LotErfassung und Verwertung von Alttextilien einschließlich der Gestellung von Containern im Landkreis Waldshut in einem Umfang von ca. 1.100 Mg pro Jahr und ca. 151 Containern
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes mit dem niedrigsten Angebotspreis.
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung