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Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen

Bayern
Bad Reichenhall, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
Entsorgung & RecyclingÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungRecyclingKunststoffOeffentliche VerwaltungKommunale Dienstleistung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
28. Sept. 2026
70 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Berchtesgadener Land schreibt die Entsorgung und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen für den Zeitraum 2027 bis 2029 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abfallwirtschaft. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen NVK aus dem Landkreis Berchtesgadener Land, 2027-2029

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Berchtesgadener Land sucht einen Dienstleister für die Sammlung, Übernahme und das Recycling von Nichtverpackungskunststoffen (NVK). Dabei handelt es sich um Kunststoffabfälle, die nicht unter die Verpackungsverordnung fallen, wie etwa Hartkunststoffe oder größere Kunststoffgegenstände aus Haushalten. Der Vertrag läuft über drei Jahre von 2027 bis 2029. Die Vergabe erfolgt zu 75 Prozent nach dem Preis und zu 25 Prozent nach qualitativen Kriterien. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Standards zur Zuverlässigkeit und Einhaltung von Arbeitsgesetzen nachweisen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Erklärung zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen NVK aus dem Landkreis Berchtesgadener Land, 2027-2029

Erfassung, Übernahme und stoffliche Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen NVK aus dem Landkreis Berchtesgadener Land, 2027-2029

CPV 90500000Frist 28. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen im Dokument 20260630_eVergabe_LV_NVK 2027-2029 im Tabellenblatt Zuschlagskriterien aufgeführt. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/299815

    75%
  • quality

    Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen im Dokument 20260630_eVergabe_LV_NVK 2027-2029 im Tabellenblatt Zuschlagskriterien aufgeführt. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/299815

    25%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 28. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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