Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet Hakel
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt schreibt das Monitoring von Brutvogelbeständen im EU-Vogelschutzgebiet Hakel für das Jahr 2026 aus. Die Fläche umfasst 6.438 Hektar und erfordert die fachgerechte Erfassung zahlreicher geschützter Arten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie und Roter Liste. Die Leistung ist bis zum 31. Oktober 2026 vollständig zu erbringen.
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Hinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug: Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Hakel (Flächengröße 6.438 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung 1.1 Zu erfassendes Artenspektrum Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Wespenbussard Schreiadler Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Wachtelkönig Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Sperbergrasmücke Zwergschnäpper - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Kiebitz (2) Turteltaube (2) Braunkehlchen (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Grauammer - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2020) – (ohne Buntspecht) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Natura2000/Gebiete-mit-Standarddatenboegen/Dateien/SDB/4134-401_SPA0005.pdf Hohltaube - Alle ADEBAR-Arten (https://adebar.dda-web.de/downloads/Merkblatt_Erfassungsmethode_ADEBAR_Liste.pdf) zuzüglich Wintergoldhähnchen und Heckenbraunelle auf ADEBAR-Listen (s. 1.3) ... Die Leistung ist bis zum 31.10.2026 zu erbringen. Aufgrund des nicht ausreichenden Zeichenvorrats finden Sie die detaillierte Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen, Anlage 02_VV_Leistungsbeschreibung_Los1.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sucht einen Dienstleister für die wissenschaftliche Erfassung von Brutvogelbeständen im Vogelschutzgebiet Hakel. Dabei müssen verschiedene geschützte Vogelarten, wie etwa der Rotmilan oder der Wachtelkönig, nach strengen methodischen Standards (Südbeck et al.) im Feld kartiert werden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von über 6.400 Hektar und die Arbeiten müssen im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Der Auftrag richtet sich an ökologische Fachbüros oder Experten mit entsprechender ornithologischer Expertise.
Aufteilung in Lose
1 LotHinweis: Fehlende technische Möglichkeit zur Eingabe der Bindefrist und der Öffnung der Angebote. Daher hier an dieser Stelle: Tag der Öffnung: 09.12.2025/10:00 Uhr Bindefrist: 31.01.2026 Auszug - Teil 2: 1.2 Erfassungsmethoden Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2025) [Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands] einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 2 in Kap. 2 in Südbeck et al. 2025). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen (Erfassungspuffer ca. 100 m). Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen flächigen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2025, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten und Rebhunh vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen (außer für die ADEBAR-Listen, s. 1.3) für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Die Erfassung der Greifvogelarten hat in enger Abstimmung mit den vor Ort tätigen Mitarbeitenden des Monitorings von Greifvogel- und Eulenarten zu erfolgen. Unnötige Doppelerfassungen und Horstkontrollen sollen aus Schutzgründen unterbleiben. Klangattrappeneinsatz ist für die in Südbeck et al. (2025) genannten Arten (S. 65 ff.) zu prüfen, für die Eulen- und Spechtarten in geeigneten Habitaten verbindlich. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der App NaturaList (https://www.ornitho.de/index.php?m_id=20033) über das Modul zur Standardisierten Revierkartierung (StaR). Sollte dieses bis Kartierungsbeginn noch nicht verfügbar sein, erfolgt die Erfassung über das Modul "Private Linienkartierung". In beiden Fällen sind die Modalitäten zur Nutzung von NaturaList vorab mit dem AG abzustimmen. Entsprechende Kosten für die Nutzung der Module sind einzuplanen. Die UNB SLK, BÖ und HZ werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats finden Sie alle Details in der Anlage 02_Leistungsbeschreibung Los 1.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
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- quality50%
50
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert