Erd- und Straßenbauarbeiten für die Rampe der A643 Richtung Mainz-Frankfurt
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Erd- und Straßenbauarbeiten für die Rampe der A643 im Bereich Mainz-Frankfurt aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem einzigen Los. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 25. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A643 Rampe Mainz-Frankfurt, Erd- und Straßenbau
Die Autobahn GmbH des Bundes plant umfangreiche Erd- und Straßenbauarbeiten an der Autobahn A643, konkret für die Rampe in Fahrtrichtung Mainz-Frankfurt. Das Projekt umfasst die bauliche Instandsetzung oder Neugestaltung der Verkehrsflächen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich alle interessierten Bauunternehmen bewerben, wobei der Zuschlag ausschließlich über den Preis entschieden wird. Interessenten müssen ihre Eignung durch den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Sozialversicherungs- und Steuerpflichten sowie die Abwesenheit von Ausschlussgründen belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA643 Rampe Mainz-Frankfurt, Erd- und Straßenbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung