TED·446881-2026·Schließt in 29 Tagen

Erd- und Kanalarbeiten für den Ersatzneubau des Pflegeheims Haus Wartenberg in Geisingen

BauleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungTiefbauErdarbeitenKanalarbeitenOeffentliche AusschreibungBauwesenPflegeheim
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg schreibt Erd- und Kanalarbeiten für einen Ersatzneubau in Geisingen aus. Der Auftrag umfasst umfangreiche Erdbewegungen, wie etwa 5.300 cbm Baugrubenaushub sowie die Verlegung von Kanalrohren und Schächten. Die Vergabe erfolgt als Einzelauftrag mit einem Fokus auf den Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Bauherr plant den Ersatzneubau für das Pflegeheim Haus Wartenberg. Das Baugrundstück befindet sich auf einem sehr großen Gesamtareal des Flurstücks 2112/1 Tuttlinger Straße 3, 78187 Geisingen auf dem bereits zahlreiche Gebäude des Zweckverbands Haus Wartenberg bestehen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Erd- und Kanalarbeiten. Nachfolgend sind die groben Hauptmassen dargestellt: Oberbodenabtrag ca. 1.300 cbm Entsiegelung ca. 182 qm Baugrubenaushub ca. 5.300 cbm Rohgrabenaushub ca. 1.674 cbm Verbau ca. 510 qm Fundamentaushub ca. 225 cbm Hindernisse ca. 56 cbm Hinterfüllung Bauwerke ca. 1.085 cbm Verfüllung Fundamente ca. 60 cbm großflächige Auffüllung ca. 3.784 cbm Bindemittel Kalk-Zement 30/70 ca. 124 t Einfräsen Bindemittel ca. 3.082 cbm Entsorgung Aushub ca. 947 t Mineralschichten ca. 2.534 cbm Kanalrohre ca. 592 m Formteile ca. 208 St Schächte ca. 21 St

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg plant einen Ersatzneubau auf seinem Gelände in Geisingen. Für dieses Bauvorhaben werden nun spezialisierte Unternehmen für die Erd- und Kanalarbeiten gesucht. Der Auftrag umfasst unter anderem den Aushub von Baugruben, großflächige Auffüllungen sowie die Installation von Kanalrohren und Schächten. Da es sich um ein Bauprojekt handelt, müssen Bieter die üblichen Eignungsnachweise gemäß VOB/A erbringen, insbesondere zum Ausschluss von Straftaten oder Insolvenzen. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß VOB/A §6e EU
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Kein Vorliegen von Ausschlussgründen wie Insolvenz oder Interessenkonflikte
  • Keine schwerwiegenden Verfehlungen bei früheren öffentlichen Aufträgen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Ersatzneubau Haus Wartenberg Pflegeheim Geisingen - VE 3.07.2 Erd- und Kanalarbeiten

Der Bauherr plant den Ersatzneubau für das Pflegeheim Haus Wartenberg. Das Baugrundstück befindet sich auf einem sehr großen Gesamtareal des Flurstücks 2112/1 Tuttlinger Straße 3, 78187 Geisingen auf dem bereits zahlreiche Gebäude des Zweckverbands Haus Wartenberg bestehen. Bei den Arbeiten handelt es sich um die Erd- und Kanalarbeiten. Nachfolgend sind die groben Hauptmassen dargestellt: Oberbodenabtrag ca. 1.300 cbm Entsiegelung ca. 182 qm Baugrubenaushub ca. 5.300 cbm Rohgrabenaushub ca. 1.674 cbm Verbau ca. 510 qm Fundamentaushub ca. 225 cbm Hindernisse ca. 56 cbm Hinterfüllung Bauwerke ca. 1.085 cbm Verfüllung Fundamente ca. 60 cbm großflächige Auffüllung ca. 3.784 cbm Bindemittel Kalk-Zement 30/70 ca. 124 t Einfräsen Bindemittel ca. 3.082 cbm Entsorgung Aushub ca. 947 t Mineralschichten ca. 2.534 cbm Kanalrohre ca. 592 m Formteile ca. 208 St Schächte ca. 21 St

CPV 45215213Frist 29. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Gewertet wird der angegebene Gesamtpreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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