Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungsarbeiten für Verwaltungsneubau

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Saarlouis schreibt die Rohbauarbeiten für einen viergeschossigen Verwaltungsneubau aus. Der Auftrag umfasst Erd-, Mauer-, Beton- sowie Entwässerungskanalarbeiten für ein Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 75 x 13 Metern. Die Ausführungsdauer ist auf 280 Tage angesetzt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Saarlouis wird die Verwaltung des Landratsamtes durch den Neubau eines Verwaltungsgebäudes erweitern. Bei der baulichen Anlage handelt es sich um einen 4-geschossigen Flachdachbaukörper. Die Abmessungen betragen in Längsrichtung ca.75,00 m und in Querrichtung ca. 13 m. Das Gebäude ist in jedem Geschoss in 4 Teilnutzungseinheiten untergliedert, die geschossweise deckungsgleich übereinander liegen. Die Grundrissfläche der Tragkonstruktion des Verwaltungsneubaus ist unterteilt in ein Gebäuderaster von 6 x 6 m, 12 Felder in Längsrichtung und 3 Felder in Querrichtung.
Der Landkreis Saarlouis plant die Erweiterung seines Landratsamtes durch einen neuen, viergeschossigen Verwaltungsbau. Für dieses Projekt werden nun Unternehmen für die grundlegenden Rohbauarbeiten gesucht, die Erd-, Mauer-, Beton- und Entwässerungsarbeiten umfassen. Das Gebäude ist als Flachdachbau mit einem festen Stützenraster von 6 x 6 Metern konzipiert. Die Arbeiten sollen innerhalb von 280 Tagen abgeschlossen werden. Es handelt sich um ein klassisches Bauvorhaben der öffentlichen Hand im Saarland.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Keine Ausschlussgründe wie Insolvenz oder schwere Verfehlungen
- Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Verpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotDie vorliegende Leistungsbeschreibung bezieht sich auf die Ausführung von Erd-, Mauer-, Beton-, Entwässerungskanalarbeiten.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung