Fachplanungsleistungen Bauphysik für die Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums Friedberg

Was wird ausgeschrieben
Der Wetteraukreis schreibt Fachplanungsleistungen für die Bauphysik im Zuge der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in Friedberg aus. Der Auftrag umfasst die energetische und brandschutztechnische Sanierung sowie die Anpassung an aktuelle Baustandards. Die Leistungen werden nach HOAI 2021 vergütet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Erbringung von Fachplanungsleistungen der Bauphysik nach HOAI 2021 gem. Auftragsbekanntmachung im Rahmen der Kernsanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in 61169 Friedberg.
Der Wetteraukreis plant die umfassende Sanierung der Sporthalle des Burggymnasiums in Friedberg. Gesucht wird ein Fachplaner für Bauphysik, der das Projekt energetisch und brandschutztechnisch begleitet, um die Halle auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Die Leistungen orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, müssen Bieter neben fachlicher Eignung auch die Einhaltung gesetzlicher Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Vergabeunterlagen
- Akzeptanz der Bewertungsmatrix gemäß Anlage 11
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründen, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB siehe oben Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichtkeitsbewertung der Angebote anahand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen - siehe § 56 Abs. 3 VGV. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Anlage 11_Bewertungsmatrix.
Aufteilung in Lose
1 LotDas grundsätzliche Projektziel ist eine grundlegende Sanierung der Innenräume in Teilbereichen des Hauptgebäudes sowie eine Dachsanierung des Hauptgebäudes vorrangig aus brandschutztechnischer und aus energetischer Sicht inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassungen an den aktuellen "Leitfaden Wirtschaftliches Bauen" an Schulen des Wetteraukreises und an den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands, unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse (u. a. ArbSchG, UVV, DGUV) oder sinnvoller Verbesserungen. Dabei soll das in die Jahre gekommenen Gebäude zusätzlich an die aktuellen Erfordernisse der schulischen Belange angepasst und bei Bedarf auch entsprechende umfangreichere Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Anforderungen wie bspw. an Bauakustik (Schallschutz), Raumakustik, Barrierefreiheit, etc. sind im Rahmen der Bestandsaufnahme ebenfalls zu prüfen. Der genaue Prüfumfang wird hier nicht abschließend beschrieben und kann sich bei Bedarf jederzeit auf weitere notwendige Untersuchungen erweitern (bspw. notwendige statische Untersuchungen). Die vor- und nachstehende Maßnahmenbeschreibung bzw. der -umfang ist dabei ebenfalls nicht abschließend. Sie ist im Rahmen der LPH 1-3 zu prüfen, zu ermitteln und mit dem Wetteraukreis final abzustimmen. Im Rahmen der brandschutztechnischen Betrachtung ist u. a. die Überprüfung des vorhandenen Brandschutzkonzepts erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand liegt für das Hauptgebäude ein Brandschutzkonzept aus dem Jahre 2016 vor. Nach aktueller Betrachtung sind grundlegende Abweichungen zwischen Soll- und IST-Zustand erkennbar, für die vorhandene und weitere mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen und mit der Baugenehmigungsbehörde sowie dem vorbeugenden Brandschutz abzustimmen sind. Für alle Neubauten und Sanierungen kreiseigener Gebäude wird bei technischer und wirtschaftlicher Machbarkeit über die geltende Gesetzgebung (Gebäudeenergiegesetz) hinaus eine möglichst hohe Gebäudeenergieeffizienz und Nachhaltigkeit angestrebt. Neu- bzw. Erweiterungsbauten und energetische Sanierungen sind grundsätzlich mindestens nach dem jeweils gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG auszuführen bzw. es sind dabei dessen Vorgaben einzuhalten oder zu übertreffen. Aus energetischer Sicht sollen die Gebäude nach der Sanierung grundsätzlich den erforderlichen Mindeststandards der aktuellen gesetzlichen Regelungen entsprechen und sind entsprechend zu ertüchtigen. Für die Gebäude soll hierbei insgesamt der EH55-Standard oder besser erreicht werden. Die Außenwände des Hauptgebäudes wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreich saniert. Grundsätzlich ist die energetische Sanierung ganzheitlich zu betrachten, der genaue Umfang wirtschaftlich abzuwägen und entsprechend zu dokumentieren. Eine genaue Festlegung erfolgt dann innerhalb der Planungsphase auf Basis von vorzulegenden Entscheidungsvorlagen, sofern erforderlich. Es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu prüfen, welche möglichen Förderungen beantragt und in Anspruch genommen werden können. Es dürfen keine Veränderungen an bereits sanierten und modernisierten Anlagen und Bereichen aus vergangenen Fördermaßnahme vorgenommen werden, da sie sich ggf. förderschädlich auf die vorgenannte Maßnahme auswirken könnten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen!
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality30%
siehe Bewertungsmatrix
- quality40%
siehe Bewertungsmatrix
- price30%
Honorarangebot / Stundensätze
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung