Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Arten gemäß EU-Wiederherstellungsverordnung
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Naturschutz sucht einen Auftragnehmer für die Erstellung von Leitlinien zur Umsetzung von Artikel 4 der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Der Auftrag umfasst die Entwicklung von Kriterien zur Maßnahmen-Priorisierung, eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen sowie die Analyse von Synergien und Zielkonflikten. Das Projekt dient der fachlichen Unterstützung bei der Umsetzung europäischer Naturschutzvorgaben in Deutschland.
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Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.
Das Bundesamt für Naturschutz beauftragt die Erarbeitung wissenschaftlicher Leitlinien, um die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) in Deutschland umzusetzen. Ziel ist es, geschädigte Ökosysteme, wie bestimmte Lebensraumtypen und Arten, gezielt zu schützen und wiederherzustellen. Der Auftragnehmer soll hierfür Kriterien entwickeln, mit denen priorisiert werden kann, welche Flächen zuerst bearbeitet werden sollen, und zudem Synergien sowie mögliche Zielkonflikte analysieren. Es handelt sich um eine konzeptionelle Dienstleistung im Bereich Naturschutz und Umweltplanung, die eine fundierte fachliche Expertise erfordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnahmen durchzuführen, jedoch ohne konkrete zeitliche Ziele. Zur zielgerichteten Umsetzung des Art. 4 in Deutschland sollen in diesem Vorhaben Leitlinien und Empfehlungen für die Wiederherstellung nach Art. 4 der W-VO für FFH-LRT sowie FFH- und Vogelarten erarbeitet werden. Dies umfasst u.a. die Analyse von Synergien und Zielkonflikten zwischen den Art. 4-Schutzgütern sowie zu anderen Artikeln der W-VO, die Erarbeitung von Kriterien zur Priorisierung von Schutzgütern auf einer Fläche sowie eine Potentialanalyse für Wiederherstellungsflächen.
Zeitplan
- 8. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung