Entwicklung, Pflege und Dokumentation meteorologischer Software und Anwendungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.06.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Wetterdienst
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.05.2024
- CPV-Codes
- Software-Unterstützung (72261000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 278849-2024
- Verfahrensnummer
- 6b7fd88e-a409-41cc-91de-398fcd823b99
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) sucht externe Unterstützung für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege bestehender sowie neu zu erstellender Softwareprogramme und Anwendungen in Meteorologie und Messtechnik. Die Leistungen werden von allen Geschäftsbereichen des DWD nachgefragt, insbesondere von Wettervorhersage, Klima und Umwelt sowie Technischer Infrastruktur. Der Auftrag betrifft den Standort Offenbach am Main beziehungsweise die Region Südhessen; Angebote sind bis zum 18. Juni 2024, 08:00 Uhr, einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat laufend Rahmenverträge mit verschiedenen Partnern für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege von Softwareprogrammen und Anwendungen auf dem Gebiet der Meteorologie und Messtechnik abgeschlossen. Er benötigt auf diesem Gebiet weiterhin externe Unterstützung. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich sowohl auf bestehende als auch neu zu erstellende Programme und Anwendungen. Die zu erbringenden Leistungen werden von sämtlichen Geschäftsbereichen des DWD nachgefragt. Die überwiegende Zahl der geplanten Maßnahmen kommt aus den Geschäftsbereichen Wettervorhersage (WV), Klima und Umwelt (KU) und Technische Infrastruktur (TI).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungs-, Erstellungs-, Pflege- und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Dokumentation für Meteorologische Fachverfahren
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat laufend Rahmenverträge mit verschiedenen Partnern für die Konzeption, Planung, Entwicklung und Pflege von Softwareprogrammen und Anwendungen auf dem Gebiet der Meteorologie und Messtechnik für sich und seine Partner abgeschlossen. Er benötigt auf diesem Gebiet weiterhin externe Unterstützung. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich sowohl auf bestehende als auch neu zu erstellende Programme und Anwendungen. Die zu erbringenden Leistungen werden von sämtlichen Geschäftsbereichen des DWD nachgefragt. Die überwiegende Zahl der geplanten Maßnahmen kommt aus den Geschäftsbereichen Wettervorhersage (WV), Klima und Umwelt (KU) und Technische Infrastruktur (TI).
Frist: 18.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rechtliche Verfehlungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird: - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - § 98c des Aufenthaltsgesetzes - § 19 des Mindestlohngesetzes - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre/n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug) § 264 StGB (Subventionsbetrug) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte. Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Planungs-, Erstellungs-, Pflege- und Dienstleistungen einschließlich der entsprechenden Dokumentation für Meteorologische Fachverfahren
- Preis
Vergabeunterlagen
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Rechtliche Verfehlungen: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bietende, dass keine Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Vordruck) vorliegen. Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB aufgrund folgender Vorschriften ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn gegen eines der folgenden Gesetze oder Verordnungen verstoßen wird: - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes - § 98c des Aufenthaltsgesetzes - § 19 des Mindestlohngesetzes - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - Verordnung (EU) 2022/576 Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt. Ich/wir erkläre/n, dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde wegen: § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 StGB (Betrug) § 264 StGB (Subventionsbetrug) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a, 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Mit Abgabe des Angebots erkläre/n ich/wir, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Zudem erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass gegen mich/uns kein Ermittlungsverfahren und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig ist, welches als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte. Weiterhin erkläre/n ich/wir mit Abgabe des Angebots, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen des Verstoßes nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und es wurden auch keine schwerwiegenden Verfehlungen im Sinne des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG begangen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 544285-2024
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