Softwareentwicklungsdienstleistungen für GDA
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.044.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- ausschreibungen.landbw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 199311-2026
- Verfahrensnummer
- 220741b6-f1b7-4aa6-8e03-2d335ebe800d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg sucht externe Unterstützung für die Weiterentwicklung und Pflege der GDA-Software. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, wobei für jedes Los eine Fachkraft für einen Zeitraum von vier Jahren gesucht wird. Die Beauftragung umfasst umfangreiche Anforderungen an Java-basierte Webtechnologien und Datenbanken.
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Leistungsbeschreibung
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg - LZfD - benötigt für den Weiterentwicklung und Pflege der GDA Dienstleistungen durch externes Personal. Die Dienstleistung wird in zwei Losen (Mengenlose) ausgeschrieben. Pro Los wird eine Person benötigt.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · GDA Softwareentwicklung_1
Pro Los werden 870 PT für den Zeitraum 01.0726-30.06.2030. Verlängerungsoptionen, benötigt
Frist: 22.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · GDA Softwareentwicklung_2
Pro Los werden 870 PT für den Zeitraum 01.0726-30.06.2030. Verlängerungsoptionen, benötigt
Frist: 22.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auf die Anlage C3 Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Auf die Anlage C3 Eigenerklärung zur Eignung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 452112-2026
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