Einführung und Betreuung der CRM-Software cobra CRM PRO
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Wetterdienst
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2025
- CPV-Codes
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- Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) (48445000)
- Software-Unterstützung (72261000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 693506-2025
- Verfahrensnummer
- 6b99b067-3803-4b85-ac0c-8f9cf9ad8c37
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Wetterdienst mit Sitz in Offenbach am Main beschafft einen Rahmenvertrag für die flächendeckende Einführung der Software cobra CRM PRO für das Kunden- und Kontaktdatenmanagement. Der Auftrag umfasst den Kauf der Standardsoftware sowie Einführungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen, darunter pauschal vergütete Basisleistungen und auf Abruf erbrachte Dienstleistungen. Angebote müssen bis zum 24. November 2025, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Serviceleistungen zur Einführung der CRM-Software cobra CRM PRO als Standardlösung einschließlich Kauf von Standardsoftware und Pflegeleistungen für Standardsoftware gemäß Leistungsbeschreibung/-matrix
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · flächendeckende Einführung der CRM-Software cobra CRM PRO zur Schaffung eines einheitlichen Kunden- und Kontaktdateninformationssystems
a) Serviceleistungen zur Einführung der CRM-Software cobra CRM PRO als Standardlösung gemäß Leistungsbeschreibung/-matrix Die Serviceleistungen gliedern sich in regelmäßig zu erbringende Basisleistungen gegen Pauschalvergütung und auf Abruf zu erbringende Kontingentleistungen (Dienstleistungen und werkvertragliche Leistungen) gegen Vergütung nach Aufwand. Die Basisleistungen umfassen die Betreuung der jeweils im Deutschen Wetterdienst eingesetzten aktuellen Version der Software cobra CRM PRO (Entgegennahme und Bearbeitung von Störungsmeldungen). Die Kontingentleistungen umfassen die Unterstützung bei der DWD-weiten Einführung von cobra CRM PRO (Planungsleistungen) sowie Weiterentwicklungen und Anpassungen der Software (Programmierarbeiten). Es soll ein EVB-IT-Servicevertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen werden. Nach einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten ist eine weitere Verlängerung des Vertrages nicht möglich. b) Aufstockung der Bestandslizenzen und Kauf weiterer Module gemäß Leisutngsbeschreibung/-matrix Die vorhandenen 50 Bestandslizenzen sollen durch den Neukauf von 85 Lizenzen aufgestockt werden. Zudem ist der Kauf des Veranstaltungsmoduls cobra Event Premium beabsichtigt. Optional ist der Kauf eines Dokumentenmanagementsystems und Eventmanagementsystems angedacht. Hierfür ist der Abschluss eines EVB-IT-Überlassungsvertrages vorgesehen. Der Kauf optionaler Module ist bis maximal 48 Monate nach Vertragbeginn möglich. c) Erbringung von Pflegeleistungen (Aktualitätsgarantie) gemäß Leistungsbeschreibung/-matrix Aktualitätsgarantie für 85 Lizenzen und ab 01.07.2027 zudem auch für die 50 Bestandslizenzen. Der bestehende Pflegevertrag für die Bestandslizenzen endet am 31.12.2026. Hierfür ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten vorgesehen.
Frist: 24.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung) § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung) § 124 Abs. 2 GWB (Eigenerklärung) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung) § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung) § 124 Abs. 2 GWB (Eigenerklärung) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 84217-2026
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