Entwicklung, Implementierung und Betrieb einer Online-Antragsplattform für den Fairgnügen-Pass
Was wird ausgeschrieben
Das Land Berlin vergibt die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb einer browserbasierten Antragsplattform für den Fairgnügen-Pass. Über die Plattform sollen Berlinerinnen und Berliner mit Sozialleistungsbezug Zugang zu über 400 vergünstigten oder kostenfreien Angeboten in Kultur, Sport, Bildung und Freizeit erhalten. Der Auftrag umfasst die komplette technische Umsetzung inklusive Betrieb und Wartung. Die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Berliner Senatssozialverwaltung (SenASGIVA), Abteilung Soziales, plant die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb einer browserbasierten externen Antragsplattform zur Beantragung und Nutzung des Fairgnügen-Pass. Die Antragsplattform Fairgnügen-Pass soll im Wesentlichen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, eingeführt werden und ihnen den Zugang zu verschiedenen Angeboten ermöglichen und erleichtern. Neben dem Berlin-Ticket S bietet das Land Berlin eine Vielzahl von Vergünstigungen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen (berechtigte Person). Über 400 preisreduzierte oder kostenfreie Angebote in Kultur, Sport, Bildung sowie Freizeit sind online im Portal Fairgnügen (https://fairgnuegen.berlin.de/) zu finden.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung des Landes Berlin vergibt den Auftrag zur Entwicklung einer digitalen Antragsplattform für den Fairgnügen-Pass. Der Fairgnügen-Pass ist ein Berechtigungsausweis für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, über den sie Zugang zu über 400 vergünstigten oder kostenfreien Angeboten in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung und Freizeit erhalten. Die Plattform muss als browserbasierte Lösung entwickelt werden und den Antrags- und Nutzungsprozess für die berechtigten Personen vereinfachen. Der Auftrag beinhaltet neben der Entwicklung auch die Implementierung und den dauerhaften Betrieb der Lösung. Bewerber müssen nachweisen, dass sie vergleichbare IT-Projekte im öffentlichen Sektor durchgeführt haben und die erforderlichen Nachweise zur Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erbringen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis vergleichbarer IT-Projekte im öffentlichen Sektor
- Erfahrung mit der Entwicklung barrierefreier Web-Anwendungen
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit und kein Insolvenzverfahren
- Keine Verurteilung wegen Betrug, Korruption oder Terrorismusfinanzierung
- Keine schwerwiegende Verfehlung bei früheren öffentlichen Aufträgen
- Keine Wettbewerbsverzerrung oder Kartellvereinbarungen
- Eigenerklärungen zu allen Eignungskriterien
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, wobei § 123 Absatz 3 GWB entsprechend gilt wenn das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte wenn keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. dass eine etwaige Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als einen Ausschluss von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren beseitigt werden kann wenn das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und weder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Ausschließlich Eigenerklärungen
Aufteilung in Lose
1 LotDie Berliner Senatssozialverwaltung (SenASGIVA), Abteilung Soziales, plant die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb einer browserbasierten externen Antragsplattform zur Beantragung und Nutzung des Fairgnügen-Pass. Die Antragsplattform Fairgnügen-Pass soll im Wesentlichen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen, eingeführt werden und ihnen den Zugang zu verschiedenen Angeboten ermöglichen und erleichtern. Neben dem Berlin-Ticket S bietet das Land Berlin eine Vielzahl von Vergünstigungen für Berlinerinnen und Berliner, die Sozialleistungen beziehen (berechtigte Person). Über 400 preisreduzierte oder kostenfreie Angebote in Kultur, Sport, Bildung sowie Freizeit sind online im Portal Fairgnügen (https://fairgnuegen.berlin.de/) zu finden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Der Preis fließt zu 40% in die Bewertung des Angebots ein. Der für die Angebotswertung maßgebliche Gesamtpreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 5) des jeweiligen Angebots, dort aus der Eintragung in der Zeile „Angebotssumme (Brutto)
- quality
Die Qualität fließt zu 60% in die Bewertung des Angebots ein. Weitere Hinweise können der Anlage 2 - Bewerbungsbedingungen unter Nr. 8 entnommen werden.
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung