TED·264280-2026

Entwicklung einer softwarebasierten Datenbank für Studiengangsdaten

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRWDüsseldorf, GermanyVeröffentlicht 17. Apr. 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Apr. 2026
-36 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW beauftragt die Entwicklung eines softwarebasierten Informationssystems zur zentralen Verwaltung von aktuellen und historischen Studiengangsdaten. Der Auftrag umfasst den Aufbau der technischen Infrastruktur, die Softwareentwicklung unter OpenSource-Lizenz sowie die Umsetzung strenger Sicherheitskonzepte. Die Umsetzung ist bis zum 23. April 2026 geplant.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Hauptgegenstand dieses Projektes ist die Entwicklung eines softwarebasierten Informationssystems zur Datenhaltung von Studiengangsdaten. Zur Behebung verschiedenster Problembereiche und um auch in Zukunft eine komplikationsfreie Bearbeitung der Aufgaben sicherzustellen, müssen moderne Strukturen geschaffen werden. Die Studiengangsdatenbank beinhaltet die in Nordrhein-Westfalen gegenwärtig und historisch angebotenen Studiengänge sowie zahlreiche weitere Informationen zu diesen. Pro Studiengang werden circa derzeit 45 Merkmale erfasst, welche von organisatorischen Aspekten bis zu der fachlichen Ausrichtung des Studiengangs reichen.

VergabeHero-Einschätzung

Das nordrhein-westfälische Kultur- und Wissenschaftsministerium sucht einen Partner für den Aufbau einer modernen Datenbank, die alle aktuellen und historischen Studiengänge im Land verwaltet. In diesem System werden pro Studiengang rund 40 Merkmale wie fachliche Ausrichtung oder organisatorische Details gespeichert, um bisherige manuelle Prozesse zu ersetzen. Der Auftrag umfasst die komplette technische Entwicklung, die Einrichtung der Server-Infrastruktur und die Umsetzung strenger Sicherheitsstandards. Die Software soll unter einer offenen Lizenz bereitgestellt werden, sodass der Staat langfristig unabhängig von einzelnen Herstellern bleibt. Die Umsetzung ist bis Mitte 2026 vorgesehen.

IT-DienstleistungenSoftwareentwicklungÖffentliche VerwaltungÖffentliche VerwaltungBildungswesenKulturSoftwareentwicklungDatenbankOeffentliche VerwaltungBildungIt DienstleistungenOpensourceIt Sicherheit
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Nachweis der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge
  • Nachweis der Zahlungsfähigkeit
  • Fehlende rechtskräftige Verurteilungen
  • Nachweis fehlerfreier Auftragsdurchführung
  • Kein Interessenkonflikt bei der Vergabe
  • OpenSource-Lizenzierung der Software

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist, Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Unterlagen werden nachgefordert, solange vergaberechtlich zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Studiengangsdatenbank

1. Technische Entwicklung eines softwarebasierten Datenbanksystems zur Datenhaltung von studiengangsbezogenen Daten Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Aufbau einer geeigneten Infrastruktur b. Entwicklung einer den funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Software unter einer gängigen OpenSource-Lizenz und unter Verwendung von OpenSource-Fremdbibliotheken (an dieser Stelle wird auf das anliegende Lastenheft verwiesen) c. Sicherheitskonfigurationen d. Installation von Basismodulen e. Durchführung umfangreicher Tests (Testumgebung) und Problemidentifikation (+ Abnahmetests durch Auftraggeber) f. Technische Moderation und Durchführung des Rollouts in den Regelbetrieb g. Aufbau eines barrierearmen Systems h. Dokumentation sämtlicher theoretischer und anwendungsbezogener Schritte 2. Implementierung relevanter Funktionen und Anforderungen (auch hier wird explizit auf das Lastenheft verwiesen) Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Weiterentwicklung der Basissoftware und ggf. Programmierung notwendiger Zusatzfunktionen b. Einrichtung von Schnittstellen für externe Akteure außerhalb des Landesverwaltungsnetzes (Zugriffsfunktionen) c. Einrichtung automatischer Benachrichtigungsmechanismen für externe Akteure d. Beachtung der Datensicherheit 3. Methodische Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells sowie Datenmigration Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. In enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgt eine Evaluierung des bestehenden Datenmodells b. Entwicklung eines neuen, effizienteren Datenmodells c. Ggf. Workshops und Austauschtermine d. Datenmigration der Altdaten und Integration in das neue System 4. Hosting und Betrieb des webbasierten Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Bereitstellung von ausreichenden und leistungsstarken Serverkapazitäten b. Betrieb via Webserver c. Benötigt werden: Datenbank-, Applikations-, Web- und Testserver d. Der Betrieb der Datenbank ist rund um die Uhr notwendig (24-Stunden-Betrieb). e. Einhaltung und Wahrung der auf der Basis der Schutzbedarfsfeststellung identifizierten Sicherheitsstandards 5. Technischer und inhaltlicher Support Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: a. Technischer Support für den Auftraggeber im laufenden Betrieb bei Anpassungen/Änderungen am Datenmodell und einzelnen Merkmalen/ Merkmalsausprägungen (First-Level-Support). b. Bereitstellung eines dauerhaften Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin (Telefon & Mail; Werktags 8 Uhr - 16 Uhr) für den Auftraggeber zur Beratung bei technischen und inhaltlichen Fragen. Eine klassische Hotline für Nutzende seitens der Hochschulen und IT.NRW ist nicht vorgesehen, es wird eine Ansprechperson für die wenigen Anwender/Anwenderinnen des Auftraggebers (MKW) benötigt. c. Eine Rückmeldung an Werktagen (Reaktionszeit) soll bei betriebsverhindernden Mängeln und längeren Ausfallzeiten des Systems innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei betriebsbehindernden und kleinen Män-geln soll die Reaktionszeit an Werktagen bei 48 Stunden liegen. d. Schulung der Nutzer beim Auftraggeber (ca. 5 Personen) 6. Pflege und Wartung Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen a. Pflege der Datenbank und der darin enthaltenen Informationen b. Wartung und Pflege der eingesetzten Software. c. Regelmäßige Wartung des Systems. Die Wartung ist hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. d. Regelmäßige Systemupdates. Die Updates sind hierbei nicht an Servicezeiten gebunden. e. Etablierung eines systematischen Wartungsprozesses. 7. Optional: Weiterentwicklung/Ausbau des Systems Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: Seitens des Auftraggebers wird angestrebt, das entwickelte System in mehreren Ausbaustufen auch für weitere Sachgebiete und Aufgaben des Referates (insbesondere Kapazitätsermittlung) weiterzuentwickeln. Geregelt wird dies über die Ausweitungsoption.

CPV 75131000Frist 23. Apr. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 17. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Apr. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link