Laser-Doppler-Anemometer (LDA) für Strömungsmessungen im Wasserbau
Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) benötigt die Entwicklung, Herstellung und Lieferung eines laser-optischen Messsystems zur Erfassung von turbulenten Strömungsgeschwindigkeiten im Wasser. Das LDA soll alte, nicht mehr verfügbare Messsysteme (insbesondere Vectrino von Nortek) ersetzen und zeichnet sich durch hohe zeitliche Auflösung aller drei Strömungsrichtungen sowie ein kleines Messvolumen aus. Der Leistungsumfang umfasst einen funktionsfähigen Prototypen sowie sämtliche technische Unterlagen für die Herstellung durch die BAW.
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Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) benötigt die Entwicklung und Herstellung eines laser-optischen Messsystems zur Erfassung von turbulenten Strömungsgeschwindigkeiten im Wasser. Der Laser-Doppler-Anemometer (LDA) soll zukünftig alte und nicht mehr verfügbare Messsys-teme (insbesondere Vectrino von Nortek) ersetzten. Das zu entwickelnde LDA zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Auflösung aller drei Strömungsrichtungen und ein kleines Messvolu-men aus und ermöglicht eine gute Zugänglichkeit in beengten Wasserbaumodellen. Um einen dauerhaften Einsatz sicherzustellen, soll das LDA zukünftig durch die BAW gewartet und hergestellt werden können. Aus diesem Grund ist die Entwicklung in enger Kooperation mit dem Referat Technischer Support, der BAW durchzuführen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung eines funktionsfähigen LDA (Prototyp) und sämtliche für die Herstellung des LDA notwendigen Unterlagen.
Die Bundesanstalt für Wasserbau in Karlsruhe vergibt einen Entwicklungsauftrag für ein Laser-Doppler-Anemometer (LDA) — ein laserbasiertes Messgerät zur Erfassung von Strömungsgeschwindigkeiten in Wasser. Das Gerät soll alte Messsysteme ersetzen und besonders hohe zeitliche Auflösung sowie ein kleines Messvolumen aufweisen, um auch in beengten Wasserbaumodellen eingesetzt werden zu können. Eine Besonderheit: Die BAW soll das LDA zukünftig selbst warten und herstellen können, weshalb die Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Referat Technischer Support erfolgt. Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Prototypen sowie aller notwendigen Fertigungsunterlagen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: BAW, Standort Karlsruhe)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung in der Entwicklung laseroptischer Messsysteme
- Kenntnisse in Strömungsmesstechnik und Turbulenzanalyse
- Fähigkeit zur Prototypenentwicklung und Fertigungsunterlagenerstellung
- Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber bei technischer Umsetzung
- Nachweis vergleichbarer Entwicklungsprojekte im Bereich Messtechnik
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. §27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen
Aufteilung in Lose
1 LotDie Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) benötigt die Entwicklung und Herstellung eines laser-optischen Messsystems zur Erfassung von turbulenten Strömungsgeschwindigkeiten im Wasser. Der Laser-Doppler-Anemometer (LDA) soll zukünftig alte und nicht mehr verfügbare Messsysteme ersetzten. Das zu entwickelnde LDA zeichnet sich durch eine hohe zeitliche Auflösung aller drei Strömungsrichtungen und ein kleines Messvolumen aus und ermöglicht eine gute Zugänglichkeit in beengten Wasserbaumodellen. Um einen dauerhaften Einsatz sicherzustellen, soll das LDA zukünftig durch die BAW gewartet und hergestellt werden können. Aus diesem Grund ist die Entwicklung in enger Kooperation mit dem Referat Technischer Support, der BAW durchzuführen. Der Leistungsumfang beinhaltet die Lieferung eines funktionsfähigen LDA (Prototyp) und sämtliche für die Herstellung des LDA notwendigen Unterlagen.
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung