Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm
Was wird ausgeschrieben
Der Abwasserzweckverband Naumburg vergibt einen Dienstleistungsauftrag über drei Jahre zur Entsorgung und stofflichen Verwertung von Klärschlamm aus zwei kommunalen Kläranlagen. Der Vertrag umfasst vorrangig die Kompostierung und Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen sowie die optionale thermische Behandlung. Die Vergabe erfolgt nach dem reinen Preisvergleich.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Klärschlamm (Abfallschlüssel: 190805) - KA Naumburg (Erzeugernummer:NE8400286) Klärschlamm (Abfallschlüssel: 190805) - KA Uichteritz (Erzeugernummer:NE8400295)
Der Abwasserzweckverband Naumburg sucht einen Dienstleister für die Entsorgung und Verwertung von Klärschlamm aus zwei Kläranlagen in der Region Saalekreis. Über drei Jahre hinweg wird der anfallende Schlamm stofflich verwertet, vorrangig durch Kompostierung und Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen, alternativ auch thermisch behandelt. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben. Anbieter müssen die üblichen Eignungsnachweise nach deutschem Vergaberecht erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Steuer- und Sozialabgaben
- Keine Insolvenz- oder Zahlungsunfähigkeit
- Erfüllung von Umwelt- und Arbeitsrecht
- Freiheit von Korruption und Betrug
- Keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB i. V. m. § 42 Abs. 1 VgV) siehe FBl 631 EU Angebotsabfrage
Aufteilung in Lose
1 LotDer Abwasserzweckverband Naumburg beabsichtigt die Vergabe des Klärschlammverwertungsvertrag für die Entsorgung/ Verwertung folgender Abfallarten: Klärschlamm (Abfallschlüssel: 190805) - KA Naumburg (Erzeugernummer:NE8400286) Entsorgungsweg 1 Die stoffliche Verwertung bspw. im Landschaftsbau (Kompostierung mit anschließender Rekultivierung) oder bodenbezogene Verwertung als Vorzugsvariante des AG (als Aufbringung von Klärschlammkompost auf landwirtschaftliche Nutzflächen) oder die thermische Verwertung (Klärschlammmonoverbrennungsanlage) etc. ist mit Angebotsabgabe in Textform darzulegen. ca. 2070 to/a Entsorgungsweg 2 Zur Sicherung der Entsorgung von Klärschlamm (bspw. bei GW- Überschreitungen) ist ein zweiter Entsorgungsweg, z.B. die thermische Verwertung als Alternative darzustellen/ zu beschreiben (Klärschlammmonoverbrennungsanlage etc.). ca. 230 to/a Klärschlamm (Abfallschlüssel: 190805) - KA Uichteritz (Erzeugernummer:NE8400295) Entsorgungsweg 1 Die stoffliche Verwertung bspw. im Landschaftsbau (Kompostierung mit anschließender Rekultivierung) oder bodenbezogene Verwertung als Vorzugsvariante des AG (als Aufbringung von Klärschlammkompost auf landwirtschaftliche Nutzflächen) oder die thermische Verwertung (Klärschlammmonoverbrennungsanlage) etc. ist mit Angebotsabgabe in Textform darzulegen. ca. 270 to/a Entsorgungsweg 2 Zur Sicherung der Entsorgung von Klärschlamm (bspw. bei GW- Überschreitungen) ist ein zweiter Entsorgungsweg, z.B. die thermische Verwertung als Alternative darzustellen/ zu beschreiben (Klärschlammmonoverbrennungsanlage etc.). ca. 30 to/a
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung