TED·467071-2026·Schließt in 27 Tagen

Entsorgungsleistungen für Abfall, Schadstoffe und Reinigung

Nordrhein-Westfalen
Erkrath, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
EntsorgungsleistungenÖffentliche VerwaltungEntsorgungswirtschaftAbfallwirtschaftEntsorgungStadtreinigungOeffentliche VerwaltungKommunale Dienstleistung
Auftragswert
~€8.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Erkrath schreibt verschiedene Entsorgungsleistungen in fünf Losen aus. Der Auftrag umfasst die Sammlung und den Transport von Restmüll, Sperrgut, Bioabfall und Altpapier sowie die mobile Schadstoffsammlung, die Reinigung von Glascontainerstandorten und die Beseitigung wilder Müllkippen. Das Verfahren ist EU-weit offen gestaltet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Erkrath vergibt die folgende Entsorgungsleistungen in einem EU-weiten offenen Verfahren in 5 Losen: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Erkrath sucht einen Dienstleister für die kommunale Abfallentsorgung und Stadtreinigung. Die Ausschreibung ist in fünf Lose unterteilt, die unter anderem die Müllabfuhr von Rest- und Bioabfall, die mobile Schadstoffsammlung, die Altpapierentsorgung sowie die Reinigung von Glascontainerplätzen und die Beseitigung illegaler Müllablagerungen umfassen. Interessierte Unternehmen können sich auf einzelne oder mehrere dieser Bereiche bewerben. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis- und Qualitätskriterien, wobei unter anderem die Schadstoffklasse der eingesetzten Sammelfahrzeuge bewertet wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Vollständigkeit des Angebots gemäß § 57 Abs. 1 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

vgl. §§ 123, 124 GWB Angaben sind per Eigenerklärung zu machen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.

Lose

Aufteilung in Lose

5 Lote
LOT-0001Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall

Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall

CPV 90510000Frist 3. Aug. 2026
LOT-0002Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath

Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath

CPV 90510000Frist 3. Aug. 2026
LOT-0003Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier

Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier

CPV 90510000Frist 3. Aug. 2026
LOT-0004Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen

Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen

CPV 90510000Frist 3. Aug. 2026
LOT-0005Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen

Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen

CPV 90510000Frist 3. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

14 Kriterien
  • price

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.

    60%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.

    15%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.

    15%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

    10%
  • price

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.

    90%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

    10%
  • price

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.

    60%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.

    15%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.

    15%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

    10%
  • price

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.

    90%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

    10%
  • price

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.

    90%
  • quality

    Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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