Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·468363-2026

Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer

Niedersachsen
Leer, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
EntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungEntsorgungGefaehrliche AbfaelleOeffentliche VerwaltungRahmenvertragAbfallwirtschaft
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer schreibt einen Rahmenvertrag für die Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen aus. Der Auftrag umfasst die gesamte Entsorgungslogistik für den Standort Leer. Es handelt sich um eine einheitliche Vergabe ohne Losaufteilung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

RV Entsorgung überwiegend gefährliche Abfälle 6003054502-BwDLZ Leer

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum in Leer sucht einen Entsorgungspartner für die fachgerechte Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag vergeben, bei dem ein einziger Dienstleister für das gesamte Gelände zuständig ist, da eine Aufteilung in kleinere Teilaufträge als unwirtschaftlich angesehen wird. Interessierte Unternehmen sollten über die notwendigen Genehmigungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: 6003054502-BwDLZ Leer)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000RV Entsorgung überwiegend gefährliche Abfälle 6003054502-BwDLZ Leer

Der gesamte Standort wird an einen Vertragspartner vergeben. Eine losweise Vergabe erscheint nicht wirtschaftlich zu sein.

CPV 90500000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    niedrigster Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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