TED·284606-2026

Entsorgung von Straßenkehricht und Kanalspülresten (2.680 t)

Stadt BruchsalBruchsal, GermanyVeröffentlicht 27. Apr. 2026
Auftragswert
~€308k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
26. Mai 2026
-3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bruchsal vergibt die Entsorgung von insgesamt 2.680 Tonnen Abfall. Davon sind 2.200 Tonnen Straßenkehricht (AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII) und 480 Tonnen Kanalspülreste (AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII). Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bruchsal in Baden-Württemberg sucht ein Unternehmen für die Entsorgung von Straßenkehricht und Kanalspülresten. Insgesamt werden rund 2.680 Tonnen Abfall zur Entsorgung angeboten – 2.200 Tonnen Straßenkehricht und 480 Tonnen Kanalspülreste. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Entsorgung gemäß den angegebenen Abfallverzeichnis-Nummern (AVV) und Deponieklassen. Bieter müssen die Eignungsvoraussetzungen nach §§ 123 bis 124 GWB erfüllen und eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen vorlegen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

Waste ManagementEnvironmental ServicesGovernmentWaste ManagementEnvironmental ServicesPublic SectorDisposal ServicesStreet CleaningMunicipal Services
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eignung nach §§ 123 bis 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (EUSanktionspaket)
  • Nachweis der fachgerechten Abfallentsorgung gemäß AVV-Nummern
  • Keine russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassene Unternehmen
  • Form- und fristgerechte Angebotsabgabe gemäß § 57 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Entsorgung von Haufwerken

Entsorgung von 2.200 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200303, BM-F3/DKIII (Straßenkehricht) und 480 t Abfälle mit AVV-Nr. 170504/200306, BM-F1/DKIII (Kanalspülreste)

CPV 90000000Frist 26. Mai 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 26. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link