Entsorgung von SperrmĂŒll an der RWTH Aachen University

Was wird ausgeschrieben
Die RWTH Aachen University vergibt einen Dienstleistungsauftrag zur Entsorgung von SperrmĂŒll. Das Auftragsvolumen umfasst die Abholung, den Transport und die fachgerechte Entsorgung von SperrmĂŒll aus den verschiedenen GebĂ€uden und Einrichtungen der UniversitĂ€t. Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises.
VollstÀndige Beschreibung anzeigen
Entsorgung von SperrmĂŒll an der RWTH Aachen University
Die RWTH Aachen University â eine der gröĂten technischen UniversitĂ€ten Deutschlands mit ĂŒber 45.000 Studierenden â vergibt einen Auftrag zur SperrmĂŒllentsorgung fĂŒr ihre gesamten Standorte im Raum Aachen. Der Auftrag umfasst die regelmĂ€Ăige Abholung, den Transport und die umweltgerechte Entsorgung von SperrmĂŒll aus allen UniversitĂ€tsgebĂ€uden. Bieter mĂŒssen nachweisen, dass sie ĂŒber die erforderlichen Entsorgungszulassungen verfĂŒgen und die gesetzlichen Nachweise zur UnternehmenszuverlĂ€ssigkeit (keine Insolvenz, keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen Korruption, Betrug oder Umweltstraftaten) erfĂŒllen. Die Vergabe erfolgt ausschlieĂlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Entsorgungszulassung gemÀà Kreislaufwirtschaftsgesetz
- ErklÀrung zur ZahlungsfÀhigkeit und keine Insolvenzverfahren
- Keine strafrechtlichen Verurteilungen wegen Korruption, Betrug oder GeldwÀsche
- Keine VerstöĂe gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
- Keine VerstöĂe gegen arbeits- oder sozialrechtliche Verpflichtungen
- Nachweis der ErfĂŒllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
ErklĂ€rung, dass Unternehmen nicht zahlungsunfĂ€hig ist, ĂŒber das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine TĂ€tigkeit eingestellt hat. ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschĂ€ftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von MandatstrĂ€gern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (VorteilsgewĂ€hrung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (AuslĂ€ndische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur BekĂ€mpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslĂ€ndischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem GeschĂ€ftsverkehr). ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister fĂŒhren könnten. ErklĂ€rung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der AusfĂŒhrung öffentlicher AuftrĂ€ge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoĂen hat. ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (GeldwĂ€sche; Verschleierung unrechtmĂ€Ăig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung). ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EuropĂ€ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der EuropĂ€ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EuropĂ€ischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der EuropĂ€ischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). ErklĂ€rung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der AusfĂŒhrung öffentlicher AuftrĂ€ge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoĂen hat. siehe ZahlungsunfĂ€higkeit. ErklĂ€rung, dass mein /unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen TĂ€tigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die IntegritĂ€t des Unternehmens infrage gestellt wird. ErklĂ€rung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der AusfĂŒhrung öffentlicher AuftrĂ€ge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoĂen hat. ErklĂ€rung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur von BeitrĂ€gen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezĂŒglich keine rechtskrĂ€ftige Gerichts- oder bestandskrĂ€ftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und BeitrĂ€ge zur Sozialversicherung einschlieĂlich Zinsen SĂ€umnis- und StrafzuschlĂ€ge verpflichtet habe(n). siehe Insolvenz. ErklĂ€rung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezĂŒglich keine rechtskrĂ€ftige Gerichts- oder bestandskrĂ€ftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschlieĂlich Zinsen SĂ€umnis- und StrafzuschlĂ€ge verpflichtet habe(n). ErklĂ€rung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskrĂ€ftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine GeldbuĂe nach § 30 des Gesetzes ĂŒber Ordnungswidrigkeiten rechtskrĂ€ftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). -
Aufteilung in Lose
1 LotEine Leistung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung