Entsorgung und Verwertung von Speiseabfällen für städtische Bildungseinrichtungen in München
Was wird ausgeschrieben
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München schreibt die Entsorgung von Speiseabfällen für Schulen und Kindertageseinrichtungen in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Müllgroßbehältern sowie deren regelmäßige Abholung und Verwertung im Tauschverfahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Abholung und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle von Schulen, Tagesheimen, heilpädagogischer Tagesstätten, Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung in München - inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Speiseabfällen aus städtischen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Tagesheimen. Der Auftrag ist in zwei geografische Lose unterteilt, die jeweils die Bereitstellung, Abholung und den Tausch von speziellen Müllgroßbehältern umfassen. Die gesammelten Abfälle müssen anschließend ordnungsgemäß verwertet werden. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Logistikplanung entscheidend für den Erfolg. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb München - Vergabestelle 7)
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Insbesondere gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Aufteilung in Lose
2 LoteVon öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten, städtischen Kindertageseinrichtungen und Standorten mit kooperativer Ganztagsbildung müssen Speiseabfälle abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. - Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern; - Abholung der gefüllten MGB und Bereitstellung gereinigter MGB (Behältertauschverfahren); - Transport und ordnungsgemäße Verwertung der Speiseabfälle; Die gesetzlichen Vorgaben für den Transport von Speiseabfällen der Kategorie 3 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
gemäß Leistungsverzeichnis
- price100%
gemäß Leistungsverzeichnis
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung