Entsorgung von Restmüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg schreibt die Entsorgung von Restmüll (AVV 200301) neu aus, da der bestehende Vertrag zum Jahresende ausläuft. Der Auftrag umfasst die Übernahme und fachgerechte Entsorgung des im Landkreis gesammelten Restmülls ab dem 01.01.2027. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow- Dannenberg ist der Fach- dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Restmüll (AVV 200301) wird im Landkreis einerseits durch eigene Sammelfahrzeuge vor Ort abgeholt, andererseits aber auch auf dem Wert- stoffhof angenommen. Die weitere Entsorgung ist an einen beauftragten Dritten verge- ben. Da dessen Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis die Übernahme und Entsorgung des erfassten Restmülls hiermit erneut aus. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sucht einen neuen Dienstleister für die Entsorgung von Restmüll, der im Landkreis gesammelt wird. Der Auftrag beginnt zum 1. Januar 2027 und schließt an einen auslaufenden Vertrag an. Bieter müssen über eine geeignete Entsorgungsanlage verfügen, wobei die Entfernung zum Entsorgungszentrum Woltersdorf sowie die CO2-Emissionen der Anlage als Qualitätskriterien in die Bewertung einfließen. Der Preis macht 60 Prozent der Entscheidung aus, während ökologische und logistische Faktoren die restlichen 40 Prozent gewichten.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß VgV
- Verfügbarkeit einer Entsorgungsanlage
- Einhaltung der geforderten Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
- Nachweis über THG-Emissionen der Entsorgungsanlage
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlerhafte, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht; siehe auch Kap. 1.3 der Leistungsbeschreibung. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote, die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs. 7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotFür die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow- Dannenberg ist der Fach- dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Restmüll (AVV 200301) wird im Landkreis einerseits durch eigene Sammelfahrzeuge vor Ort abgeholt, andererseits aber auch auf dem Wert- stoffhof angenommen. Die weitere Entsorgung ist an einen beauftragten Dritten verge- ben. Da dessen Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis die Übernahme und Entsorgung des erfassten Restmülls hiermit erneut aus. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price60%
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Punkte Das Angebot mit dem höchsten Angebotspreis erhält 0 Punkte Die Punktanzahl für Angebote mit dazwischen liegendem Preis wird linear ermittelt. Beispiel: höchstes Angebot 500.000 €, niedrigstes Angebot 100.000 €. Ein Angebot mit 200.000 € erhält 75 Punkte.
- quality20%
Entfernung: Liegt die vorgesehene Entsorgungsanlage des AN in bis einschließlich 80 km Entfer- nung zum Entsorgungszentrum Woltersdorf, erhält der Bieter 100 Punkte. Liegt die vorgesehene Entsorgungsanlage des AN in mehr als 200 km Entfernung zum Entsorgungszentrum Woltersdorf, erhält der Bieter 0 Punkte. Liegt die Entfernung des Entsorgungszentrums Woltersdorf zur vorgesehenen Ent- sorgungsanlage des AN dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Beispiel: Die Entsorgungsanlage des AN für liegt in 140 km; der Bieter erhält somit 50 Punkte.
- quality20%
Emissionen Entsorgungsanlage: Hat die vorgesehene Entsorgungsanlage pro Tonne durchgesetztem Abfall (inkl. der vor-/nachgelagerten Prozesse) eine THG-Emission von bis zu 0,400 t CO2eq, erhält der Bieter 100 Punkte. Hat die vorgesehene Entsorgungsanlage pro Tonne durchgesetztem Abfall (inkl. der vor-/nachgelagerten Prozesse) eine THG-Emission von mehr als 0,500 t CO2eq, erhält der Bieter 0 Punkte. Liegen die Emissionen der vorgesehenen Entsorgungsanlage dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Beispiel: Die Emissionen der Entsorgungsanlage des AN betragen pro Tonne Abfall 0,440 t CO2eq; der Bieter erhält somit 60 Punkte.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung