Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut

Was wird ausgeschrieben
Der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen schreibt die Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut aus. Das Auftragsvolumen umfasst jährlich ca. 3.000 Tonnen Klärschlamm sowie kleinere Mengen an Rechen-, Sandfang- und Kanalspülgut. Die Vergabe erfolgt in drei Losen mit einer Laufzeit bis September 2026.
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Entsorgung von: Klärschlamm (ca. 3.000 t/a) Rechengut (ca. 40 t/a) Sandfang (ca. 55 t/a) Kanalspülgut (ca. 35 t/a)
Der Stadtentwässerungsbetrieb Nordhausen sucht einen Dienstleister für die fachgerechte Entsorgung von Abfällen aus der Abwasserreinigung. Dabei geht es primär um jährlich etwa 3.000 Tonnen Klärschlamm sowie geringere Mengen an Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die sich nach den jeweiligen Abfallarten richten. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis erteilt, wobei die Transportkosten bereits durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt sind. Interessierte Unternehmen müssen verschiedene Eigenerklärungen zur Eignung und zum Ausschluss von Sanktionen vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung oder EEE
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Thüringer Vergabegesetzes
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von EU-Russland-Sanktionen
- Einreichung des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses als PDF
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
(§129 des Strafgesetzbuches - StGB) und die sich weiter aus § 6e EU VOB/A - EU ergebenden Ausschlussgründe. Von einem Ausschluss wird abgesehen, wenn ein Unternehmen die Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A - EU nachgewiesen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises nach § 6b EU VOB/A-EU führen. Durch nicht präqualifizierte Unternehmen, jedes nicht präqualifizierte Mitglied einer Bietergemeinschaft, jeden nichtpräqualifizierten Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleiher) ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A - EU zu erklären. Dazu ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Von Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmern deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist die entsprechende Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die entsprechenden Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ sowie „Eigenerklärung zur Eignung (Nachunternehmen / anderes Unternehmen“ sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen des § 6e EU VOB/A - EU ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Der Auftraggeber wird für die Bieter, mit denen ein Vertrag geschlossen werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzen. Mittels weiterer Eigenerklärung ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - (EU-Russland-Sanktionen) zu erklären (von allen Bietern / bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das entsprechende Formular ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Die entsprechende Erklärung ist auch Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Nichtvorlage dieser Erklärungen führt ebenfalls zum Ausschluss. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist mit dem Angebot einzureichen. Es kann nicht nachgefordert werden, Nichtvorlage führt daher zum Ausschluss. Ein Ausschluss ist auch zwingend vorgegeben, wenn die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist erfolgt (s. hierzu auch Punkt 5.1.9. „Eignungskriterien“). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus §15 EU ff VOB/A EU im Rahmen der Wertung der Angebote. Nachforderungen sind nur eingeschränkt möglich. Das Leistungsverzeichnis kann nur als Text (.pdf-Format) eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Nachforderungen hinsichtlich fehlender Angaben im Leistungsverzeichnis können nur gemäß §16a EU VOB/A - EU erfolgen.
Aufteilung in Lose
3 Loteca. 3.000 t/a Klärschlammentsorgung
ca. 40 t/a Rechengutentsorgung
ca. 55 t/a Sandfanggut ca. 35 t/a Kanalspülgut
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Das 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
- price100%
Das 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
- price100%
Das 100%ige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis aus der Wertungssumme des Bieterangebots zzgl. der anfallenden Tranportpreise (aus einem bestehenden Transportvertrag)!
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung