Entsorgung von Holzfaserzementsteinen in Berlin

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben schreibt die Entsorgung von insgesamt 550 Tonnen Holzfaserzementsteinen aus. Der Auftrag umfasst die Annahme und fachgerechte Entsorgung von 350 Tonnen gefährlicher Abfälle (AVV 170106*) sowie 200 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle (AVV 170107). Beladung und Transport sind nicht Teil des Leistungsumfangs.
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Entsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sucht einen Entsorgungsfachbetrieb für die fachgerechte Entsorgung von Holzfaserzementsteinen in Berlin. Insgesamt müssen 550 Tonnen Material entsorgt werden, wobei ein Großteil als gefährlicher Abfall eingestuft ist. Der Auftraggeber übernimmt dabei nicht die Beladung oder den Transport, sondern konzentriert sich auf die reine Annahme und Entsorgung in einer geeigneten Anlage. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, spielen die Annahmegebühren und die Transportentfernung zur Entsorgungsanlage eine entscheidende Rolle für die Kalkulation.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß Formblatt 631 EU
- Ausschluss von Spekulativangeboten
- Ausschluss von unzulässiger Mischkalkulation
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten. Die gemäß Formblatt 631 EU nicht eingereichten Unterlagen werden nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotEntsorgung von Holzfaserzementsteinen ohne Beladung und Transport: - 350 Tonnen AVV-Nr. 170106* - 200 Tonnen AVV-Nr. 170107
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Transportentfernung und die daraus resultierenden Transportkosten sind neben den Annahmegebühren der jeweiligen Entsorgungsanlage ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten der Entsorgung für den Auftraggeber. Die voraussichtlichen Transportkosten werden daher bei der Angebotsauswertung für die Entsorgungsleistungen mit einbezogen. Hierfür wird bei der Angebotsauswertung eine Richtwert (Nettopreis) von 40 Eurocent pro Tonnenkilometer angesetzt.
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung