Entsorgung und Verwertung von Wertstoffen aus der Wertstofftonne

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Karlsruhe schreibt die Übernahme, den Transport, die Sortierung sowie die stoffliche Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne aus. Der Auftrag basiert auf den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der lokalen Abfallsatzung. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem Transport, der Sortierung und der Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen
Die Stadt Karlsruhe sucht einen Dienstleister für die Entsorgung der kommunalen Wertstofftonne. Der Auftrag umfasst die gesamte Kette von der Abholung der Wertstoffe über den Transport bis hin zur fachgerechten Sortierung und Verwertung. Dabei müssen die strengen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie die städtischen Abfallsatzungen eingehalten werden. Bei der Auswahl des Anbieters spielen neben dem Preis auch Umweltfaktoren eine Rolle, insbesondere die Transportwege zur Verwertungsanlage und die damit verbundenen CO2-Emissionen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß § 56 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus § 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (siehe auch Eigenerklärung) gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) mit der Erbringung der Übernahme, dem Transport, der Sortierung und der Verwertung von kommunalen Wertstoffen aus der Wertstofftonne. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Die Umweltkosten berechnen sich wie folgt: Faktoren: a.) Entfernung zur Verwertungsstelle laut Preisblatt in km b.) 0,118 kg/tkm - CO2-Äquivalent auf Grundlage “Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Güter- verkehr – Bezugsjahr 2024”, Quelle: TREMOD 6.71B (10/2025) https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/vtv_2024_g v_tab_pdf_0.pdf c.) Masse Wertstoffen in Mg (inkl. optionaler Vertragsverlängerung) d.) Teiler 1.000 e.) 75,62 € EEX Auktionsmarktpreis/Tonne CO2 Preis CO2 Emission an der eex, Spot Preis, Börse Frankfurt/ Main, 11.06.2026 Berechnungsformel: (KM*0,118 kg * 12.600 Mg Wertstoffe dividiert durch 1000) * EEX Auktionsmarkt-preis/Tonne CO2 Umweltkosten werden zu 40 % gewertet
- price
Für die Angebotsbewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungsbetrag. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertungsbetrags. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Wertungsbetrag laut Preisblatt 60 %
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung