Entsorgung asbestkontaminierter Bodenmassen aus Flutgebiet
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bad Münstereifel vergibt die Entsorgung von Bodenmaterial, das nach dem Hochwasser vom Juli 2021 auf dem Sportplatzgelände zwischengelagert wurde. Ein Haufwerk (Nr. 45) ist nach dem Bodengutachten asbestkontaminiert und muss gemäß arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften behandelt und entsorgt werden. Die Leistung umfasst die Aufnahme und Entsorgung des verbleibenden Materials. Das Projekt ist Teil des Wiederaufbaus nach der Flutkatastrophe 2021 und wird durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes unterstützt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Bad Münstereifel muss als Folge des Flutereignisses vom 14.07.2021 die Straßen Wege und Plätze innerhalb der Kernstadt erneuern. Hierzu wurde Aushubmaterial aufgenommen und auf dem Gelände des Sportplatzes zwischengelagert. Das Bodenmaterial wurde chemisch-analytisch untersucht und muss nun aufgenommen und entsprechend dem Gutachten entsorgt werden. Ein Haufwerk (Haufwerk 45) ist gemäß Bodengutachten als mit Asbest verunreinigtes Bodenmaterial einzustufen und gesondert nach den einschlägigen arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Vorschriften zu behandeln und zu entsorgen. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 27 Mai 2025. Auf die geltende Förderrichtlinie Wiederaufbau wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Stadt Bad Münstereifel beauftragt die Entsorgung von Erdmaterial, das nach dem Hochwasser vom 14. Juli 2021 auf einem Sportplatz zwischengelagert wurde. Ein bestimmtes Haufwerk (Nummer 45) enthält asbestkontaminierten Boden und muss nach speziellen Arbeitsschutz- und Abfallentsorgungsvorschriften behandelt werden — das bedeutet, es sind spezielle Schutzmaßnahmen und eine zugelassene Entsorgungsfirma erforderlich. Die Ausschreibung umfasst nur noch die aktuell vorhandenen Haufwerke, da einige bereits früher abtransportiert wurden. Es handelt sich um ein durch NRW und den Bund gefördertes Wiederaufbauprojekt nach der Flutkatastrophe von 2021.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Fachkunde für Asbestsanierung nach TRGS 519
- Nachweis einer Erlaubnis zur Entsorgung gefährlicher Abfälle
- Eignung nach abfallrechtlichen Vorschriften
- Referenzen für vergleichbare Entsorgungsprojekte
- Einhaltung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotAusgeführte Untersuchungen: Chemische analytische Untersuchung gem. EBV vom 09.04.2025 Zusätzlich wurde an im Haufwerk 45 angetroffenen Plattenbruchstücken der Asbestverdacht bestätigt. Bereits ausgeführte Leistungen: Bodenmaterial liegt in Haufwerken auf dem Sportplatz. Einige Haufwerke wurden bereits zwischen Analyse und der vorliegenden Ausschreibung aufgenommen und abgefahren. Die Ausschreibung beinhaltet daher nur noch die vorhandenen Haufwerke.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
100% Preis
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert