Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen an der Autobahn bei Landstuhl

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) im Bereich Landstuhl aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abwasserentsorgung und Instandhaltung von Infrastrukturanlagen. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Entschlammung RWBA AM Landstuhl
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) im Raum Landstuhl. Diese Anlagen sind wichtig, um das von der Autobahn abfließende Wasser zu reinigen, bevor es in die Umwelt gelangt. Da sich in diesen Becken mit der Zeit Schlamm und Ablagerungen sammeln, müssen diese regelmäßig fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Der Auftrag umfasst die Durchführung dieser Reinigungsarbeiten, wobei der Zuschlag ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erfolgt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen /Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotEntschlammung RWBA AM Landstuhl
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung