Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) an der Autobahn bei Landstuhl

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) im Bereich Landstuhl aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung zur Instandhaltung der Entwässerungsinfrastruktur. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
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Entschlammung RWBA AM Landstuhl
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Entschlammung von Regenwasserbehandlungsanlagen (RWBA) im Raum Landstuhl. Diese Anlagen sind essenziell, um das von der Autobahn abfließende Wasser zu reinigen, bevor es in die Umwelt gelangt. Die Aufgabe umfasst die fachgerechte Entfernung und Entsorgung des Schlamms aus den Becken. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, ist ein effizientes Angebot entscheidend. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Entschlammung RWBA AM Landstuhl)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Erklärung zur Eignungsleihe oder Unterauftragnehmern bei Bedarf
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen /Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotEntschlammung RWBA AM Landstuhl
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 13. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung