Entschlammung einer Regenwasserbehandlungsanlage in Dillingen

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entschlammung einer Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) in Dillingen aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Abwasserentsorgung. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Entschlammung RWBA AM Dillingen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachgerechte Entschlammung einer Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) am Standort Dillingen. Bei einer solchen Anlage handelt es sich um ein technisches Bauwerk, das Regenwasser von Autobahnen reinigt, bevor es in die Umwelt gelangt; die Entschlammung ist notwendig, um die Reinigungsleistung und den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Der Auftrag umfasst die Entnahme, den Transport und die Entsorgung des anfallenden Schlamms. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Standards, wie etwa bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen /Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotEntschlammung RWBA AM Dillingen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung