Entleerung von Altspeiseöl-Sammelautomaten und Verwertung der Altöle

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Fürth schreibt die Entleerung von Sammelautomaten für Altspeiseöle und -fette sowie deren anschließende Verwertung aus. Das System basiert auf einem Austauschverfahren für Sammelbehälter im gesamten Stadtgebiet. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Fürth erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten gemäß KrWG und BayAbfG durch die dezentrale Erfassung von Altspeiseölen und -fetten über Sammelautomaten im gesamten Stadtgebiet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Entleerung der Sammelautomaten sowie die ordnungsgemäße Verwertung der erfassten Altspeiseöle und -fette. Die ausgegebenen Sammelbehälter werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Austauschverfahren (voll gegen leer) an den Sammelautomaten zurückgegeben.
Die Stadt Fürth sucht einen Dienstleister für die Entleerung von Sammelautomaten, an denen Bürgerinnen und Bürger gebrauchte Speiseöle und -fette abgeben können. Dabei werden volle Sammelbehälter gegen leere getauscht, um die Stoffe anschließend ordnungsgemäß zu verwerten. Der Auftrag umfasst die logistische Abwicklung im gesamten Stadtgebiet sowie die fachgerechte Entsorgung. Da es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe zur Abfallentsorgung handelt, ist der Preis das einzige Kriterium für die Vergabe des Auftrags.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Stadt Fürth erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten gemäß KrWG und BayAbfG durch die dezentrale Erfassung von Altspeiseölen und -fetten über Sammelautomaten im gesamten Stadtgebiet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Entleerung der Sammelautomaten sowie die ordnungsgemäße Verwertung der erfassten Altspeiseöle und -fette. Die ausgegebenen Sammelbehälter werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Austauschverfahren (voll gegen leer) an den Sammelautomaten zurückgegeben.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung