TED·296795-2026·Schließt in 3 Tagen

Energetische Sanierung Schwimmbadtechnik Hallenbad Sundern

Sorpesee GmbHSundern-Langscheid, GermanyVeröffentlicht 30. Apr. 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
1. Juni 2026
3 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Sorpesee GmbH vergibt die Sanierung der Schwimmbadtechnik im Hallenbad Sundern. Das Hallenbad aus dem Jahr 1975/76 verfügt über drei Becken (Sportbecken, Springerbecken, Kinderbecken) mit einer Schwimmhallenfläche von ca. 1.083 m². Die Arbeiten umfassen die Erneuerung der Verrohrung, Druck- und Schwallwasserleitungen sowie die Erneuerung der Filterschüttungen der Becken. Die Technik befindet sich im Kellergeschoss. Die Submission endet am 01.06.2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Sorpesee GmbH beabsichtig, das Hallenbad in Sundern energetisch zu sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1-geschossigen, teilweise (ca. 70%) unterkellerten Bau in massiver Bauart. Die Dachkonstruktion über dem Erdgeschoss ist in Holzbauweise (Binder) erstellt worden. Diese wurde als Pultdach (oberhalb der Schwimmhalle) und als Flachdach konzipiert. Oberhalb der Schwimmhalle befindet sich lediglich ein Revisionsgang zur Kontrolle der dort verbauten Lüftungstechnik. Unterhalb des Erdgeschosses allerdings sind ca. 70 % der Flächen unterkellert. Dort befindet sich die Heizungstechnik. Der Keller ist unbeheizt. • Bruttorauminhalt: 21.183 m³ • Bruttogrundfläche Erdgeschoss: 2.113 m² • Bruttogrundfläche Kellergeschoss : 1.304 m² • Nettogrundfläche nach DIN : 3.199 m² Im Vordergrund des Gebäudes und der Nutzung steht die Schwimmhalle selbst. Diese Halle besitzt eine Fläche von ca. 1.083 m². Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die Modernisierung und energetische Sanierung des Hallenbads in Sundern sowohl der Fassade, des Daches, der inneren abgehängten Decke und Wandbekleidung als auch der Energieversorgung. Das Hallenbad aus dem Jahr 1975/76 bietet drei Schwimmbecken: ein 25 m langes Schwimmbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Springbecken mit einem 1- Meter, 3- Meter und 5-Meter Sprungturm sowie ein Kinderbecken. Das Hallenbad in Sundern liegt in der Berliner Straße 62 in 59846 Sundern. Vorliegend handelt es sich um Arbeiten zur Sanierung der Schwimmbadtechnik. Hier wird vornehmlich die alte Verrohrung saniert. Das Hallenbad besteht aus drei Becken: - Sportbecken - Springerbecken - Kinderbecken Die bestehende Installation ist in die Jahre gekommen und bedarf der Erneuerung. Im Jahr 2020/21 wurde die Filtertechnik und die Hubbodentechnik saniert, hierbei wurden auch bereits alte Rohrleitungen gegen neue getauscht. Die Schwimmbadtechnik befindet sich im Kellergeschoß des Schwimmbades, in einem eigenem Bereich für Technik. Die Montage der neuen Rohrleitungen erfolgt nach Demontage der Bestandsleitungen. Neben der Rohrinstallation, Druck und Schwallwasserleitungen, werden auch die Filterschüttungen der Becken erneuert.

VergabeHero-Einschätzung

Die Sorpesee GmbH (ein kommunaler Betreiber eines Freizeitbads in Sundern, Nordrhein-Westfalen) vergibt die Sanierung der Schwimmbadtechnik in ihrem Hallenbad. Das 1975/76 erbaute Bad hat drei Becken: ein 25-Meter-Sportbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Springerbecken mit 1-, 3- und 5-Meter-Sprungturm sowie ein Kinderbecken. Bei dieser Ausschreibung geht es konkret um die Erneuerung der alten Verrohrung im Kellergeschoss, der Druck- und Schwallwasserleitungen sowie der Filterschüttungen. Die Filtertechnik wurde bereits 2020/21 teilweise saniert. Der Auftrag ist als EinzelLos ausgeschrieben, die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis.

ConstructionBuilding MaterialsIndustrial EquipmentSports & LeisureGovernmentPublic ServicesSwimming Pool TechnologyPipe RenovationPublic Sector WorksBuilding RetrofittingSports FacilitiesFacility ManagementHydraulic Systems
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis fachlicher Eignung für Schwimmbadtechnik
  • Referenzen über vergleichbare Schwimmbadtechnik-Sanierungen
  • Eignung gemäß §123 GWB (keine Ausschlussgründe)
  • Keine Sozialversicherungsrückstände
  • Prüfung der Präqualifikation (PQ) auf vorhandene Referenzen

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Ausschlussgründe gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bauleistung: Schwimmbadtechnik

Die Sorpesee GmbH beabsichtig, das Hallenbad in Sundern energetisch zu sanieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1-geschossigen, teilweise (ca. 70%) unterkellerten Bau in massiver Bauart. Die Dachkonstruktion über dem Erdgeschoss ist in Holzbauweise (Binder) erstellt worden. Diese wurde als Pultdach (oberhalb der Schwimmhalle) und als Flachdach konzipiert. Oberhalb der Schwimmhalle befindet sich lediglich ein Revisionsgang zur Kontrolle der dort verbauten Lüftungstechnik. Unterhalb des Erdgeschosses allerdings sind ca. 70 % der Flächen unterkellert. Dort befindet sich die Heizungstechnik. Der Keller ist unbeheizt. • Bruttorauminhalt: 21.183 m³ • Bruttogrundfläche Erdgeschoss: 2.113 m² • Bruttogrundfläche Kellergeschoss : 1.304 m² • Nettogrundfläche nach DIN : 3.199 m² Im Vordergrund des Gebäudes und der Nutzung steht die Schwimmhalle selbst. Diese Halle besitzt eine Fläche von ca. 1.083 m². Bei der Bauaufgabe handelt es sich um die Modernisierung und energetische Sanierung des Hallenbads in Sundern sowohl der Fassade, des Daches, der inneren abgehängten Decke und Wandbekleidung als auch der Energieversorgung. Das Hallenbad aus dem Jahr 1975/76 bietet drei Schwimmbecken: ein 25 m langes Schwimmbecken mit höhenverstellbarem Boden, ein Springbecken mit einem 1- Meter, 3- Meter und 5-Meter Sprungturm sowie ein Kinderbecken. Das Hallenbad in Sundern liegt in der Berliner Straße 62 in 59846 Sundern. Vorliegend handelt es sich um Arbeiten zur Sanierung der Schwimmbadtechnik. Hier wird vornehmlich die alte Verrohrung saniert. Das Hallenbad besteht aus drei Becken: - Sportbecken - Springerbecken - Kinderbecken Die bestehende Installation ist in die Jahre gekommen und bedarf der Erneuerung. Im Jahr 2020/21 wurde die Filtertechnik und die Hubbodentechnik saniert, hierbei wurden auch bereits alte Rohrleitungen gegen neue getauscht. Die Schwimmbadtechnik befindet sich im Kellergeschoß des Schwimmbades, in einem eigenem Bereich für Technik. Die Montage der neuen Rohrleitungen erfolgt nach Demontage der Bestandsleitungen. Neben der Rohrinstallation, Druck und Schwallwasserleitungen, werden auch die Filterschüttungen der Becken erneuert.

CPV 45212212, 45453100Frist 1. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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