Energetische Sanierung einer Doppelturnhalle: Fenster- und Außentürenarbeiten

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Finsterwalde schreibt die energetische Sanierung der Fenster und Außentüren einer Doppelturnhalle aus. Der Auftrag umfasst den Rückbau alter Elemente sowie die Lieferung und Montage neuer Holz- und Kunststofffenster sowie Außentüren unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 11. August 2026.
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Leistungsgegenstand: Rückbau von 79 Stk. Holzfenstern und 4 Stk. Außentüren, Rückbau von 80 lfdm Fensterverblechungen, 5 Stk. Holzfenster aufarbeiten, 70 Stk. neue Holz- Fenster und Außentüren für denkmalgerechte Sanierung, 4 Stk neue Kunstofffenster, ca. 80 lfdm Verblechungsarbeiten an Fensterbrüstungen, 50 m Holzfensterbänke, 4 neue Holzaußentüren,
Die Stadt Finsterwalde plant die energetische Sanierung einer Doppelturnhalle und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Fenster- und Türenbau. Der Auftrag umfasst den Ausbau von 79 alten Holzfenstern und vier Außentüren sowie die fachgerechte Montage von rund 70 neuen Holzfenstern und Türen, die den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen müssen. Zusätzlich werden vier Kunststofffenster verbaut und diverse Blecharbeiten an den Fensterbrüstungen durchgeführt. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, müssen Bieter ihre Zuverlässigkeit durch den Ausschluss von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) belegen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies im Sinne des § 16a VOB/A Abschnitt 2 rechtlich zulässig ist.
Aufteilung in Lose
1 LotLeistungsgegenstand: Rückbau von 79 Stk. Holzfenstern und 4 Stk. Außentüren, Rückbau von 80 lfdm Fensterverblechungen, 5 Stk. Holzfenster aufarbeiten, 70 Stk. neue Holz- Fenster und Außentüren für denkmalgerechte Sanierung, 4 Stk neue Kunstofffenster, ca. 80 lfdm Verblechungsarbeiten an Fensterbrüstungen, 50 m Holzfensterbänke, 4 neue Holzaußentüren,
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung