Empfangsservice für den Besucherempfang der Stadtwerke Saarbrücken
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtwerke Saarbrücken GmbH
- Erfüllungsregion
- Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- CPV-Codes
- Empfangsdienste (79992000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 363529-2025
- Verfahrensnummer
- 0d8c728e-a318-4fba-8255-08d6943b74c7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtwerke Saarbrücken GmbH beauftragt einen Dienstleister mit der Besetzung und Betreuung des Besucherempfangs. Der Empfangsservice soll im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zunächst vier Jahre erbracht werden, mit einer Verlängerungsoption um weitere vier Jahre. Der Leistungsort ist Saarbrücken in der Region Saarland; die Angebotsfrist endet am 4. Juli 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Erbringung des Empfangsservice im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für 4 Jahre mit der Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Besetzung des Besucherempfangs der Stadtwerke Saarbrücken
Erbringung des Empfangsservice im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für 4 Jahre mit der Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.
Frist: 04.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 551021-2025
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