Empfangsservice für den Besucherempfang der Stadtwerke Saarbrücken

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.07.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.06.2025
CPV-Codes
Empfangsdienste (79992000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
363529-2025
Verfahrensnummer
0d8c728e-a318-4fba-8255-08d6943b74c7

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Saarbrücken GmbH beauftragt einen Dienstleister mit der Besetzung und Betreuung des Besucherempfangs. Der Empfangsservice soll im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zunächst vier Jahre erbracht werden, mit einer Verlängerungsoption um weitere vier Jahre. Der Leistungsort ist Saarbrücken in der Region Saarland; die Angebotsfrist endet am 4. Juli 2025 um 08:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Erbringung des Empfangsservice im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für 4 Jahre mit der Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Besetzung des Besucherempfangs der Stadtwerke Saarbrücken

    Erbringung des Empfangsservice im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages für 4 Jahre mit der Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.

    Frist: 04.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint: die Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 551021-2025

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