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EMB-Arbeiten für den Neubau der Festhalle Saarwellingen

Gemeinde SaarwellingenSaarwellingen, GermanyVeröffentlicht 19. Mai 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Saarwellingen schreibt die EMB-Arbeiten für den Neubau einer Festhalle aus. Das Projekt befindet sich in zentraler Lage direkt am historischen Schlossplatz. Es handelt sich um eine Bauleistung, deren Details im Leistungsverzeichnis (LV) spezifiziert sind.

Vollständige Beschreibung anzeigen

EMB Arbeiten für den Neubau der Festhalle Saarwellingen

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Saarwellingen plant den Neubau einer Festhalle in zentraler Lage, direkt neben dem historischen Schloss und dem Schlossplatz. Im Rahmen dieses Projekts werden nun die sogenannten EMB-Arbeiten ausgeschrieben. Da die genaue Art der Arbeiten im Leistungsverzeichnis (LV) definiert ist, sollten sich interessierte Unternehmen dort über den spezifischen Leistungsumfang informieren. Das Vergabeverfahren ist offen gestaltet, was bedeutet, dass jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann, sofern es die gesetzlichen Eignungskriterien erfüllt.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauleistungenOeffentliche VerwaltungHochbauSaarlandFesthalle
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
  • Keine Vorstrafen oder Verstöße gegen steuer- und sozialrechtliche Verpflichtungen
  • Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
  • Keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Interessenkonflikte

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Teilnahmeantrag und/oder dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert, soweit zulässig. Ebenso werden fehlende Preisangaben nachgefordert, soweit zulässig.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001EMB Arbeiten - Neubau Festhalle Saarwellingen

Die Gemeinde Saarwellingen plant derzeit den Neubau einer Festhalle an einem exponierten Standort im Zentrum der Gemeinde. Dieser befindet sich unmittelbar angrenzend an das historische Schloss und den Schlossplatz. Näheres siehe LV

CPV 45223220Frist 19. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 19. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link