Elektrotechnische Anlagen für ein Studierendenwohnheim in Bonn-Auerberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Studierendenwerk Bonn AöR - Vergabestelle -
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- CPV-Codes
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- Sonnenenergieanlage (09332000)
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Installation von Computerkabelnetzen (45314320)
- Niederspannungsarbeiten (45315600)
- Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen (45316000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 670048-2026
- Verfahrensnummer
- f1117e53-7804-4ecf-a54f-ea53b2a41625
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Studierendenwerk Bonn AöR lässt für ein neues, achtgeschossiges Studierendenwohnheim in Bonn-Auerberg mit 115 Wohnplätzen in 68 Wohneinheiten die vollständigen elektrotechnischen Anlagen liefern, montieren, prüfen und in Betrieb nehmen. Der Auftrag umfasst unter anderem Stark- und Schwachstromanlagen, Beleuchtung, eine Photovoltaikanlage sowie Daten- und Signalanlagen; die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Neubau eines 8-geschossigen Studierendenwohnheims in Bonn-Auerberg mit 115 Wohnplätzen in 68 Wohneinheiten. Gegenstand der Ausschreibung sind die vollständigen elektrotechnischen Anlagen einschließlich Starkstrom-, Schwachstrom- und informationstechnischer Anlagen, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Photovoltaikanlage, Erdungs-/Potentialausgleichsanlagen sowie Daten- und Signalanlagen einschließlich Lieferung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Elektrische Anlagen
Neubau eines 8-geschossigen Studierendenwohnheims in Bonn-Auerberg mit 115 Wohnplätzen in 68 Wohneinheiten. Gegenstand der Ausschreibung sind die vollständigen elektrotechnischen Anlagen einschließlich Starkstrom-, Schwachstrom- und informationstechnischer Anlagen, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Photovoltaikanlage, Erdungs-/Potentialausgleichsanlagen sowie Daten- und Signalanlagen einschließlich Lieferung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme.
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Nachforderung von Unterlagen laut Abschnitt 2 - VOB/A - EU § 16a EU möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Elektrische Anlagen
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Vergabeunterlagen
47 Dateien · geladen 02.10.2026| Sonstiges | 174 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Nachforderung von Unterlagen laut Abschnitt 2 - VOB/A - EU § 16a EU möglich.
Änderungen und Bieterfragen
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