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Elektroarbeiten für Stark- und Schwachstromanlagen im Neubau Chemie

Status
Offen
Angebotsfrist
28.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
  • Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
  • Elektrotechnikinstallation (45315100)
  • Stromversorgungsanlagen (45315300)
  • Hochspannungsarbeiten (45315400)
  • Mittelspannungsarbeiten (45315500)
  • Niederspannungsarbeiten (45315600)
  • Installation von Schaltanlagen (45315700)
  • Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen (45316000)
  • Sonstige Elektroinstallationsarbeiten (45317000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
662955-2026
Verfahrensnummer
9ce2e7f5-f122-4626-9d2a-efebd08e1585

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Universität zu Köln vergibt die Errichtung und Inbetriebnahme von Stark- und Schwachstromanlagen für den Neubau der Institute des Departments für Chemie sowie der Fachgruppe Didaktiken der Mathematik und Naturwissenschaften. Der Auftrag ist in zwei Lose für Starkstrom- und Schwachstromanlagen aufgeteilt und umfasst anschließend eine vierjährige Wartung; die Arbeiten finden in Köln statt.

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Leistungsbeschreibung

Errichtung, Inbetriebnahme und anschließende Vierjahreswartung von diversen Stark- und Schwachstromanlagen im Neubau für die Institute des Departments für Chemie und der Fachgruppe der Didaktiken der Mathematik und der Naturwissenschaften.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · VET4.1 - Starkstromanlagen

    Los 1, Starkstrom: - KG441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen - KG442 Eigenstromversorgungsanlagen - KG443 Niederspannungsschaltanlagen - KG444 Niederspannungsinstallationen - KG445 Beleuchtungsanlagen - KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

    Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · VET4.2 - Schwachstromanlagen

    Los 2, Schwachstrom: - KG452 Such-und Signalanlagen - KG454 Elektroakustische Anlagen - KG456 Alarmanlagen (CCTV, ZuKo) - KG456 Gefahrmelde- und Alarmanlagen - Brandmeldeanlage - KG456 Gefahrmelde- und Alarmanlagen - BOS-Anlage - KG457 Übertragungsnetze

    Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. gem. § 16a EU VOB/A

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · VET4.1 - Starkstromanlagen

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

LOT-0002 · VET4.2 - Schwachstromanlagen

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

46 Dateien laut Portal · Stand 02.10.2026
ArbeitsbereicheLEAN.zipSonstiges20,5 MB
Baulogistik.zipSonstiges9 MB
CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docxFormular37 KB
Dateikonventionen R19.pdfSonstiges114 KB
Fremdfirmenrichtlinie_090.pdfSonstiges410 KB
HB_160801_Abfallentsorgung_R0_gez_R1_ger.pdfSonstiges1,7 MB
HB_190325_CAD-CAFM_UzK.zipSonstiges6 MB
Los1-Starkstrom_ZeichnungsunterlgKG440.zipSonstiges63,7 MB
Los1_330_23_009_ELT_AS_260617_ELT Anlagenverzeichnis KG440_V_4.pdfSonstiges209 KB
Los1_Arbeitskarten-Wartung.zipSonstiges1,1 MB
Los1_Besondere Vertragsbedingungen.zipVertragsbedingungen363 KB
Los1_LV-GAEB_Bau+Wartung+Fabrikate.zipLVLeistungsverzeichnis283 KB
Los1_LV-PDF_Bau+Wartung_Leistungsbeschreibung.zipLVLeistungsverzeichnis3,8 MB
Los1_Referenzblaetter.zipSonstiges143 KB
Los1_Vertraege-Wartung (1).zipSonstiges507 KB
Los1_Vertraege-Wartung.zipSonstiges507 KB
Los2-Schwachstrom_ZeichnungsunterlgKG450.zipSonstiges69,4 MB
Los2_330_23_009_ELT_AS_260916_ELT Anlagenverzeichnis KG450_V_4.pdfSonstiges231 KB
Los2_Arbeitskarten-Wartung.zipSonstiges32,4 MB
Los2_Besondere Vertragsbedingungen.zipVertragsbedingungen363 KB
Los2_LV-GAEB_Bau+Wartung+Fabrikate.zipLVLeistungsverzeichnis217 KB
Los2_LV-PDF_Bau+Wartung_Leistungsbeschreibung.zipLVLeistungsverzeichnis4,4 MB
Los2_Referenzblaetter.zipSonstiges143 KB
VV_221111_Informationen DS-GVO.docxSonstiges23 KB
VV_221115_Hinweis_Anforderung_WReg.docxSonstiges33 KB
VV_221115_Infoblatt_Steuerabzug.docxSonstiges21 KB
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docxFormular60 KB
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdfAnschreiben21 KB
VVB 213 - Angebotsschreiben Lose - Einheitliche Fassung 07-2019.pdfAnschreiben15 KB
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docxSonstiges58 KB
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docxSonstiges71 KB
VVB 223 - Aufgliederung der Einheitspreise.rtfSonstiges44 KB
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docxFormular54 KB
VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docxSonstiges55 KB
VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docxFormular57 KB
VVB 241 - Abfall 12-2017.docxSonstiges53 KB
VVB 242 - Instandhaltung 12-2019_Los1.docxSonstiges61 KB
VVB 242 - Instandhaltung 12-2019_Los2.docxSonstiges61 KB
12_LEAN-Infoblatt-UzK_250206Digi.pdfSonstiges675 KB
244 GAEB.docxSonstiges63 KB
330_23_009_ELT_AB_200930_Muster Brandschottkataster.xlsxSonstiges21 KB
330_23_009_PS_DO_250321_Musterstruktur Revisionsunterlagen_P_1.pdfSonstiges236 KB
513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW.pdfVertragsbedingungen20 KB
521 EU 02-2024 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende.pdfFormular45 KB
523 EU 04-2026 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docxFormular31 KB
260817_BVB_allgemein_Anlage01_PPM.pdfSonstiges5,7 MB

Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. gem. § 16a EU VOB/A

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