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WICHTIGER HINWEIS
FÜR DAS ELEKTRONISCH ÜBERMITTELTE ANGEBOT IN TEXTFORM
Unterschrift (bei Textform Name in Druckbuchstaben)
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, -ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder -ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.