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Bieterinformation für Unternehmer
Kombinierte Bauleistungs- Haftpflicht-Versicherung für Bauherren, Planer, Architekten und Bauunternehmer
Das Studierendenwerk Bonn AöR hat für dieses Bauvorhaben eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Demnach brauchen Sie als Anbieter keine projektbezogene Einzelfallversicherung abschließen.
Bestehen bei Ihnen bereits Haftpflicht- und/oder Bauleistungsversicherungsverträge, wenden Sie sich zudem an Ihre Versicherung bzw. Ihren Versicherungsmakler und teilen Sie mit, dass Sie für dieses Projekt bereits durch eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz genießen.
Der Deckungsschutz gliedert sich wie folgt:
20 Mio. € für Personen-, Sach- und /oder Vermögensschäden
5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden bei Planungsobjektschäden
Dafür erhebt das Studierendenwerk Bonn AöR bei Ihnen insgesamt für Haftpflicht und Bauleistung eine Versicherungs-Umlage in Höhe von 1% der Bruttoauftragssumme.
Die generellen Selbstbeteiligungen betragen:
Betriebshaftpflichtversicherung: 5.000,-- € je Schadenfall*
Umwelthaftpflichtversicherung: 5.000,-- € je Schadenfall*
Planungshaftpflichtversicherung: 10.000,-- € je Schadenfall
Bauleistungsversicherung: 5.000,-- € je Schadenfall
*Im Rahmen der Abbrucharbeiten / Unterfahrungen / Unterfangungen gilt je Schadenfall abweichend eine generelle Selbstbeteiligung in Höhe von 10.000,-- €
Verursachen der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen einen Schadenfall, der eine Einstandspflicht der Versicherung begründet, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Selbstbeteiligung zu tragen bzw. dem Auftraggeber die Selbstbeteiligung zu erstatten.
(1) An den Kosten der Versicherung beteiligt sich der Auftragnehmer durch eine Umlage in Höhe von 1 % der Abrechnungssumme, die von dem Abrechnungsbetrag jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezogen wird.
Dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen steht es frei, sich ergänzend zu der vom Auftraggeber abzuschließenden kombinierten Projektversicherung auf eigene Kosten selbst zu versichern.
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(2) Dem Auftraggeber entstehen Mehrkosten bezüglich der Versicherungsprämien für die vorgenannte Versicherung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins nach diesem Vertrag. Im Fall eines Verzuges des Auftragnehmers mit der Fertigstellung der Leistungen nach diesem Vertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, die dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
Eventuell aufkommende Fragen im Zuge der Ausschreibung richten Sie bitte an die Vergabestelle des Studierendenwerk Bonn AöR.
Die Kontaktadresse lautet wie folgt: ausschreibung@studierendenwerk-bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Bonn AöR
- Vergabestelle -
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