Elektrotechnik für den Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Nalbach vergibt die Elektrotechnikarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 8 Gruppen in Piesbach (Saarland). Das Auftragsvolumen umfasst die komplette elektrische Installation des Neubaus inklusive aller erforderlichen Stark- und Schwachstrominstallationen. Die Vergabe erfolgt als Einzelgewerk anhand des niedrigsten Preises.
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Elektrotechnik - Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach
Die Gemeinde Nalbach im Saarland vergibt die Elektroinstallationsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit acht Gruppen in Piesbach. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein einzelnes Elektrogewerk, das alle elektrischen Installationen im Neubau umfasst — von der Stromversorgung über Beleuchtung bis hin zu eventuellen Datennetzen. Der Auftraggeber ist eine kommunale Verwaltung, die regelmäßig Bauleistungen für öffentliche Einrichtungen vergibt. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Preises; Bieter müssen die allgemeinen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB erfüllen und die Nachweise gemäß § 16a VOB/A vorlegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (Ausschlussgründe)
- Nachweis der VOB/A-Konformität (§ 16a VOB/A)
- Nachweis der Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Insolvenz oder vergleichbare Verfahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Rein nationale Ausschlussgründe sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung krimineller Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bildung terroristischer Vereinigungen ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Betrug oder Subventionsbetrug ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlusssgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Insolvenz ist ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Insolvenz vergleichbares Verfahren sind zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB Schwere Verfehlungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Interessenkonflikt ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung sind ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens ist ein zwingender bzw. fakultativer Ausschlussgrund gem. §§123 bis 126GWB Nach § 16a VOB/A EU zulässig.
Aufteilung in Lose
1 LotElektrotechnik- Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte in Nalbach-Piesbach
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price1%
Preis
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert