TED·428120-2026·Schließt in 46 Tagen

Elektrotechnische Erweiterung des Rechenzentrums ARZ Mainz

Mainzer Stadtwerke AGMainz, GermanyVeröffentlicht 22. Juni 2026
Auftragswert
~€2.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Aug. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Mainzer Stadtwerke AG schreibt die elektrotechnische Erweiterung ihres Rechenzentrums ARZ in Mainz aus. Ziel ist die Erhöhung der USV-Leistung auf 1.750 kW sowie der Kälteleistung auf 2.220 kW. Der Auftrag umfasst die elektrotechnischen Anlagen und ist auf eine Umsetzungsdauer von etwa einem Jahr ausgelegt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Leistungserweiterung des Rechenzentrums ARZ Mainz, Walter-Hallstein-Straße 20, Mainz für die Mainzer Stadtwerke AG; Los 1: Elektrotechnische Anlagen

VergabeHero-Einschätzung

Die Mainzer Stadtwerke AG plant die Erweiterung ihres bestehenden Rechenzentrums in Mainz, um die Kapazitäten für Stromversorgung und Kühlung deutlich zu steigern. Konkret geht es um die elektrotechnische Ausstattung, die notwendig ist, um die USV-Leistung (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) und die Kälteleistung für den Betrieb der IT-Infrastruktur zu verdoppeln. Das Projekt ist als einjähriges Vorhaben angelegt, wobei die Einhaltung technischer Standards für hochverfügbare Rechenzentren entscheidend ist. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung nachweisen und die strengen gesetzlichen Ausschlusskriterien sowie Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz beachten.

BauleistungenIT-InfrastrukturEnergieÖffentliche VerwaltungRechenzentrumElektrotechnikInfrastrukturEnergieversorgungOeffentliche Auftraege
Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (§ 22 LkSG)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Elektrotechnik Erweiterung Rechenzentrum Mainz - 30028034

Das hochverfügbare Rechenzentrum ARZ Mainz in der Walter-Hallstein-Straße 20 wurde im Dezember 2010 errichtet und entspricht dem TIER‑3-Standard. Das Rechenzentrum wurde zunächst in Ausbaustufe 1 realisiert, mit einer installierten USV-Leistung von 880 kW und einer Kälteleistung von 1.120 kW. Die geplante Endausbaustufe sieht eine Erweiterung auf 1.750 kW USV-Leistung sowie 2.220 kW Kälteleistung vor. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Los 1 "Elektrotechnische Anlagen" zur Leistungserhöhung auf die Endausbaustufe. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

CPV 45311000, 51110000Frist 7. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Es wird von einer Regellieferzeit von 52 Kalenderwochen (entspricht 1 Jahr) ab Beauftragung ausgegangen. Angebote mit einer Lieferzeit von mehr als 65 Kalenderwochen (1 Jahr + 3 Monate) werden gemäß § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Die Lieferzeit wird im Rahmen der Zuschlagswertung als quantitatives Kriterium berücksichtigt. Ausgangspunkt ist die Referenzlieferzeit von 52 Kalenderwochen. • Für jede Kalenderwoche (KW) unterhalb von 52 KW erhält das Angebot einen Wertungs-vorteil in Höhe von 30.000 € (netto). • Für jede Kalenderwoche (KW) oberhalb von 52 KW wird ein Wertungsnachteil in Höhe von 30.000 € (netto) angesetzt. Die monetäre Bewertung erfolgt durch Zu- bzw. Abschlag auf den Angebotspreis im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero