Elektroplanung für den Neubau eines städtischen Betriebshofs
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Riedlingen schreibt Planungsleistungen für die Elektroinstallation eines neuen Betriebshofs aus. Der Auftrag umfasst die technische Fachplanung für das Bauvorhaben am Standort Brühlweg. Die Beauftragung erfolgt stufenweise über den Projektverlauf.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Elektroplanung - Neubau städtischer Betriebshof Riedlingen
Die Stadt Riedlingen plant den Neubau ihres städtischen Betriebshofs und sucht hierfür ein Fachbüro für die Elektroplanung. Die Leistungen umfassen die gesamte technische Planung der elektrischen Anlagen für das neue Gebäude am Standort Brühlweg. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, erfolgt die Beauftragung in mehreren Stufen, die sich am Fortschritt des Bauvorhabens orientieren. Interessierte Planungsbüros müssen ihre fachliche Eignung sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards nachweisen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (AEntG, AufenthG, MiLoG, SchwarzArbG)
- Erklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
- Eigenerklärung gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestentgelts nach dem LTMG-BW
- Bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung eines Bevollmächtigten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. • Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben: Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll. • Verpflichtungserklärung Mindestentgeld nach dem LTMG-BW Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Elektroplanungsleistungen für den Neubau eines städtischen Betriebshofs in Riedlingen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, siehe Vertrag. Der geplante Neubau eines städtischen Betriebshofs soll an dem bisherigen Standort des Bauhofs am Brühlweg auf dem Grundstück Flst.-Nr. 83/9 errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt Riedlingen. Aktuell befindet sich der bisherige Bauhof auf diesem Grundstück. Das Grundstück liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Das Gelände ist im Altlastenkataster als Verdachtsfall mit B (Belassen) gelistet. Aufgrund der vorherigen Nutzung des Geländes als Bauhof eines Bauunternehmens in den Nachkriegsjahren ist damit zu rechnen, das punktuell Altlasten anzutreffen sind. Der Neubau soll im laufenden Betrieb erfolgen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Honorarangebot
Zeitplan
- 28. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung